Stadt muss neue Steuerbescheide verschicken
Nordhausen (psv)
In den nächsten Tagen wird
die Stadtverwaltung Nordhausen für die Zahlung der Grundsteuer B und
der Gewerbesteuer neue Bescheide verschicken. Grund ist die Anhebung der
Gewerbesteuer um 40 Punkte auf 440 Punkte und die Anhebung der
Grundsteuer B um 58 Punkte auf 460 Punkte. Diese hatte
der Stadtrat im Dezember 2015 beschlossen.
Die
Erhöhung der beiden Steuern basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des
Freistaats Thüringen zur Beantragung von Bedarfszuweisungen. Dort wurde
festgelegt, dass die Stadt Nordhausen die Hebesätze auf 110 % des
Durchschnitts der Nordhäuser Gemeindegrößenklasse anheben muss. Wäre
die Anhebung durch den Stadtrat nicht erfolgt, wäre eine notwendige
Bedingung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen nicht
erfüllt.
Im
Zusammenhang mit den Bescheiden wird darum gebeten, auf die neuen Raten
und Abschläge, insbesondere bei Daueraufträgen, zu achten. Sofern eine
Lastschrifterlaubnis vorliegt, wird der neue Betrag automatisch vom
Konto des Steuerpflichtigen eingezogen.
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