Mittwoch, 9. März 2016

Nach Vorgabe des Freistaats Thüringen:

 Stadt muss neue Steuerbescheide verschicken 

Nordhausen (psv) In den nächsten Tagen wird die Stadtverwaltung Nordhausen für die Zahlung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer neue Bescheide verschicken. Grund ist die Anhebung der Gewerbesteuer um 40 Punkte auf 440 Punkte und die Anhebung der Grundsteuer B um 58 Punkte auf 460 Punkte. Diese hatte der Stadtrat im Dezember 2015 beschlossen.
Die Erhöhung der beiden Steuern basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des Freistaats Thüringen zur Beantragung von Bedarfszuweisungen. Dort wurde festgelegt, dass die Stadt Nordhausen die Hebesätze auf 110 % des Durchschnitts der Nordhäuser Gemeindegrößenklasse  anheben muss. Wäre die Anhebung durch den Stadtrat nicht erfolgt, wäre eine notwendige Bedingung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen nicht erfüllt.
Im Zusammenhang mit den Bescheiden wird darum gebeten, auf die neuen Raten und Abschläge, insbesondere bei Daueraufträgen, zu achten. Sofern eine Lastschrifterlaubnis vorliegt, wird der neue Betrag automatisch vom Konto des Steuerpflichtigen eingezogen. 

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