Der
Nordhäuser Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh weist die Meinung des
SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Andreas Wieninger zurück, es seien in
der
Stadtverwaltung „schwarze Personalakten aufgetaucht“.
Die
Personalakten werden in der Stadtverwaltung selbstverständlich
ordnungsgemäß geführt. Dazu gehört, dass jeder Mitarbeiter jederzeit das
Recht
hat, seine Personalakte einzusehen.
Der
SPD-Fraktionsvorsitzende hatte am Freitag öffentlich gemeint, in der
Stadtverwaltung seien „schwarze Akten“ geführt worden. Er nimmt Bezug
auf
die Arbeitsgerichtsauseinandersetzung um die frühere Kulturamtsleiterin
Dr. Cornelia Klose.
Wahrscheinlich
bezieht sich der Fraktionsvorsitzende Herr Wieninger auf eine Meldung
der „Nordhäuser Allgemeine“ vom 25. Februar. Dort heißt es
u.a. wörtlich: „Besonders interessierte sich der Richter für ein plötzlich aufgetauchtes Kündigungsschreiben aus
dem Jahr 2007.“
Seitens
der Stadtverwaltung kann nur vermutet werden, dass es sich beim dort
zitierten „Kündigungsschreiben“ aus dem Jahr 2007 um ein Kritikschreiben
des damaligen Personalbürgermeisters Herrn Jendricke gegen Frau Dr.
Klose handelt. Es wurde u.a. durch Frau Dr. Klose in das Verfahren
eingebracht. In den Personalakten findet sich dieses Schreiben
allerdings nicht.
Die
Stadtverwaltung sieht es kritisch, dass seitens der SPD-Fraktion die
Personalangelegenheit der früheren Kulturamtsleiterin medial diskutiert
wird, zumal es sich aus Sicht der Stadtverwaltung um schützenswerte
Informationen der Klägerin handelt.
Deshalb schlägt die Stadtverwaltung der SPD-Fraktion vor, die Aufklärungsarbeit in nichtöffentlicher Sitzung zu führen.
Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen
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