Spitzentreffen zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)
Heute haben sich Vertreter der katholischen und evangelischen
Kirche zu einem Spitzengespräch mit dem Leiter des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-J.
Weise, in Nürnberg getroffen. An dem Gespräch nahmen der
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und der
Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz,
Erzbischof
Dr. Stefan Heße (Hamburg), teil.
Das Bundesamt informierte die beiden Kirchenvertreter darüber,
welche Maßnahmen derzeit zur Beschleunigung von Asylverfahren entwickelt
und umgesetzt werden. Die Teilnehmer
waren sich einig, dass jeder Asylantrag – auch im Interesse der
betroffenen Menschen – möglichst zügig bearbeitet werden muss. Die
Vertreter der beiden großen Kirchen betonten, dass die Beschleunigung
von Asylverfahren nicht mit rechtsstaatlichen Einbußen
einhergehen dürfe. „Jeder Asylsuchende hat Anspruch auf ein
individuelles, faires und unvoreingenommenes Verfahren“, hob Erzbischof
Heße hervor. Auch müsse sichergestellt werden, dass die nunmehr für
bestimmte Personengruppen vorgesehenen beschleunigten Verfahren
nicht auf besonders schutzbedürftige Asylsuchende angewandt werden. Für
den Ratsvorsitzenden der EKD muss bei allen nachvollziehbaren
Anstrengungen um praktikable Regelungen ein Kriterium weiter im
Mittelpunkt stehen: „Die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger
Flüchtlinge – wie etwa allein reisende Frauen, unbegleitete
Minderjährige oder traumatisierte Personen – müssen in jedem Fall
beachtet werden“, so Landesbischof Bedford-Strohm.
„Die Kirchen setzen sich außerdem gerade bei den beschleunigten
Verfahren für eine Rechtsberatung ein“, ergänzte Erzbischof Heße. Das
erhöhe die Chancen, dass Schutzbedürftige
als solche erkannt werden, enorm. Letztlich sei das auch ein Beitrag
zur Effektivität der Verfahren. Der Leiter des Bundesamtes erklärte,
dass die faire individuelle Prüfung in der Praxis des Bundesamtes
sichergestellt werde. Auch besonders Schutzbedürftige
hätten einen Anspruch auf ein schnelles Verfahren.
Im Fokus des Gesprächs standen auch konkrete Auswirkungen der jüngsten Asylrechtsänderungen.
„Die Einschränkung des Familiennachzugs für syrische
Flüchtlinge war ein Schritt in die falsche Richtung. Ich bekomme selbst
immer wieder Briefe mit Hilferufen
zugeschickt. Viele Syrer hier in Deutschland machen sich große Sorgen
um ihre Angehörigen zuhause, die jeden Tag Angst um Leib und Leben haben
müssen.“ Große Bedeutung komme nun der beschlossenen Prüfung von
Härtefällen zu, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm.
„Familiennachzug nicht zuzulassen, steht im krassen Widerspruch zu
unserem gemeinsamen Bemühen um Integration.“
Zugleich wiederholten die beiden Kirchenvertreter ihre
Kritik an der im Asylpaket II enthaltenen Einschränkung von
Abschiebungshindernissen im Krankheitsfall.
Erzbischof Heße stellte fest: „Bei der Umsetzung der neuen Regelung
muss gewährleistet sein, dass den betroffenen Personen der Zugang zu
einer adäquaten medizinischen Versorgung in ihrem Heimatland tatsächlich
offensteht.“ Der Leiter des Bundesamtes betonte,
dass das Bundesamt niemand sehenden Auges einer lebensbedrohlichen
Gesundheitsverschlechterung aussetzen werde.
Die im Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl wurde
sowohl seitens des Bundesamts als auch der Kirchen positiv bewertet. Das
Verfahren soll fortgesetzt werden. Demnach ist es
Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften auch weiterhin möglich, im
Rahmen des vereinbarten Verfahrens möglichst im Vorfeld von Kirchenasyl
Einzelfälle, in denen besondere humanitäre Härten gesehen werden, zur
erneuten Überprüfung vorzutragen. „Die zwischen
dem Bundesamt und den Kirchen vereinbarten Kommunikationsstrukturen
haben sich bewährt“, unterstrichen der Ratsvorsitzende und Erzbischof
Heße.
Mitteilung Deutsche Bischofskonferenz am 11. März 2016
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