Donnerstag, 24. März 2016

Die GEW Thüringen mahnt die Landesregierung, das Vorhaben Tarifvertrag für studentische Beschäftigte endlich umzusetzen

Annähernd jede vierte Arbeitsstunde an den Thüringer Hochschulen wird durch studentische Beschäftigte erbracht. Diese erhalten in den meisten Fällen nur den Mindestlohn, d. h., Forschung und Lehre werden mit prekären Beschäftigungsverhältnissen preiswert gestaltet.

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Thüringer Landesregierung bereits vor anderthalb Jahren dazu verpflichtet, mit den Gewerkschaften und Studierendenvertretungen das Gespräch zu suchen und einen Tarifvertrages für studentische Beschäftigte abzuschließen. Die GEW Thüringen hat dieses Vorhaben immer begrüßt. „Seitens des Finanzministeriums ist bisher jedoch keine Initiative erkennbar, eine tarifvertragliche Regelung zu den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung der studentischen Beschäftigten anzustreben“, muss Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen, jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt konstatieren.

Zum Stichtag 01.12.2014 waren rund 1.360 Studierende als Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen beschäftigt. Weil die Vertragslaufzeiten oftmals jedoch sehr kurz ausfallen und es daher zu einer hohen Fluktuation über das Jahr verteilt kommt, schätzt Lysett Wagner, Mitglied des Referatsleitungsteams Hochschule und Forschung der GEW Thüringen, die Gesamtzahl auf ca. 4.000 Betroffene. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Anteil der Thüringer Studierenden in einem solchen prekären Arbeitsverhältnis war oder ist oder sein wird.

Lysett Wagner kritisiert daran: „Neben der geringen Bezahlung ist das eigentliche Problem jedoch das der mangelnden Mindeststandards beispielsweise hinsichtlich der Laufzeiten der Arbeitsverträge, der Urlaubsregelung oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die kurzen Vertragslaufzeiten nach dem Prinzip Hire and Fire, oftmals weniger als zwei Monate, sind nicht geeignet für eine verlässliche  Studienfinanzierung. Das starke und einseitige Abhängigkeitsverhältnis der Studierenden vom Arbeitgeber könnte durch eine starke Personalvertretung in Teilen aufgefangen werden, aber auch diese existiert nicht.“

Die GEW Thüringen erwartet von der Thüringer Landesregierung, endlich über den Stand der Planungen informiert zu werden und hat die Finanzministerin hierzu in einem Brief aufgefordert. Es sollten nunmehr Vereinbarungen für das weitere Vorgehen mit der Bildungsgewerkschaft getroffen werden, die dann schnellstmöglich zu einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte führen.

Für Nachfragen und Erläuterungen im Detail steht Ihnen Lysett Wagner, Mitglied des Referatsleitungsteams Hochschule und Forschung der GEW Thüringen, unter der Telefonnummer 0176-23517748 zur Verfügung. 

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