Nordhausen (pln 210/14).
 An diesem Freitag, 5. Dezember, findet im Landratsamt der Vortrag 
„Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“ 
statt. Interessenten treffen sich bitte um 10.30 Uhr im Kleinen 
Plenarsaal im Historischen Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23. Der 
Referent Kai Kirchner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
 klärt über die Rechte und Pflichten nach dem Wohn- und 
Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) auf. Dieses Gesetz regelt Verträge 
zwischen Unternehmern und volljährigen Verbrauchern, bei denen die 
Vermietung von Wohnraum an das Erbringen oder Vorhalten von Pflege oder 
Betreuungsleistungen gekoppelt ist. Es gilt für Menschen, die aufgrund 
ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder wegen einer Behinderung auf
 Hilfe angewiesen sind. Wer gerne zu diesem Vortrag kommen möchte, 
meldet sich bitte vorab im Pflegestützpunkt des Landkreises, Telefon 
03631 911-563.
 
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