Nordhausen (pln 210/14).
An diesem Freitag, 5. Dezember, findet im Landratsamt der Vortrag
„Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“
statt. Interessenten treffen sich bitte um 10.30 Uhr im Kleinen
Plenarsaal im Historischen Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23. Der
Referent Kai Kirchner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
klärt über die Rechte und Pflichten nach dem Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) auf. Dieses Gesetz regelt Verträge
zwischen Unternehmern und volljährigen Verbrauchern, bei denen die
Vermietung von Wohnraum an das Erbringen oder Vorhalten von Pflege oder
Betreuungsleistungen gekoppelt ist. Es gilt für Menschen, die aufgrund
ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder wegen einer Behinderung auf
Hilfe angewiesen sind. Wer gerne zu diesem Vortrag kommen möchte,
meldet sich bitte vorab im Pflegestützpunkt des Landkreises, Telefon
03631 911-563.
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