Donnerstag, 12. Juli 2012

Kein Fracking im Landkreis Nordhausen


Dem Landkreis Nordhausen droht neben dem Gipsabbau eine neue bergbauliche Belastung, die Gefahren für Menschen und die Umwelt heraufbeschwört.
Teile des Landkreises gehören zum Aufsuchungsgebiet für Erdgaslagerstätten, die mittels des so genannten Fracking-Verfahrens erschlossen werden sollen. Bei diesem „unkonventionellen“ Verfahren werden große Mengen an Wasser – versetzt mit hochgiftigen Chemikalien – unter hohem Druck in das Erdreich gepresst. Damit soll das Gestein aufgesprengt und eingeschlossenes Erdgas freigesetzt werden.

Mit diesem Verfahren sind erhebliche Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Alle Mitglieder des Umweltausschusses sind im höchsten Maße besorgt um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die Qualität des Grund- und Trinkwassers und im Besonderen um die landwirtschaftliche und touristisch genutzte Region. Sowohl das sogenannte Fracking als Methode, als auch die eingesetzten giftigen Chemikalien bergen erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit – und das sogar auf Jahrtausende hinaus.
Deshalb hat der Umweltausschuss für die nächste Sitzung des Kreistages einen Beschlussantrag vorbereitet, in dem sich der Kreistag gegen das sogenannte Fracking ausspricht.
Für die Mitglieder des Umweltausschusses steht unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der Anwendung dieses Verfahrens in den USA und in Niedersachsen fest, dass nicht abzusehen, nicht zu kontrollieren und nicht zu beeinflussen ist, welchen Weg die eingesetzten Chemikalien und das Erdgas im Boden nehmen. Weit verzweigte Verbreitung im Boden und Austritte an die Oberfläche sind möglich. Es besteht die Gefahr, dass Trinkwasser und Erdreich nachhaltig belastet werden.
In Verantwortung vor den Menschen im Landkreis und dem Naturschutz ist „unkonventionelle“ Förderung von Erdgas zu unterbinden.
Die Firma BNK Deutschland GmbH hat sich in Deutschland die Lizenzen für sieben Erlaubnisfelder gesichert. Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas erfolgt in Deutschland, wie bei den meisten anderen Bodenschätzen, auf Grundlage des längst veralteten Bundesberggesetzes, welches eine völlig unzureichende Bürgerbeteiligung und wenig Transparenz bei den Genehmigungsverfahren und deutlich geringere Umweltauflagen vorsieht. Zudem steht dabei die Verträglichkeit von bergbaulichen Maßnahmen mit dem Naturraum und den Umweltbelangen leider hinter den Nutzungsinteressen zurück. Wir haben dies im Zusammenhang mit dem Gipsabbau im Landkreis schon mehrfach erfahren. Deshalb sind bei der Aufsuchung und Förderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas, bei dem die Fracking-Technologie eingesetzt wird, der Schutz der Umwelt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren erheblich zu verbessern. Angesichts der zahlreichen Proteste in den Landkreisen Thüringens und darüber hinaus sollte das Bundesbergrecht schnellstens geändert werden.
Mit diesem Beschlussantrag gegen das Fracking wollen die Mitglieder des Umweltausschuss die Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis auf die Gefahren hinweisen und den vielen engagierten Menschen in der Region Mut und Hilfestellung geben, ihr Engagement für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt erfolgreich fortzusetzen. Der Beschluss des Kreistages würde diese Intensionen weiter befördern.

Dagmar Becker
Umweltausschussvorsitzende des Landkreises Nordhausen

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