Donnerstag, 26. Juli 2012

Gemeinsame Erklärung von Stadt und Landkreis Nordhausen


13,1 Millionen Euro: Stadt legt Widerspruch gegen Kreisumlage-Bescheid ein

Dr. Zeh: Auch der Landkreis steckt im finanziellen Dilemma

Nordhausen (psv/pln) Widerspruch eingelegt gegen den diesjährigen 13,1-Millionen-Euro-Kreisumlagen-Bescheid des Landratsamtes hat heute die Stadt Nordhausen. Das sagte jetzt Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh. Mit dem Bescheid erhöhte sich die Kreisumlage für die Stadt gegenüber dem Vorjahr um rund eine Million Euro. „Für die Stadt Nordhausen ist die Kreisumlage in dieser Höhe nicht mehr verkraftbar“, so Dr. Zeh.

Ich habe Landrätin Frau Keller zuvor diesen Schritt angekündigt, den wir wie viele Gemeinden des Landkreises gehen werden. Frau Keller hat Verständnis für das Vorgehen gezeigt, da ihr die angespannte finanzielle Lage der Städte und Gemeinden durchaus bewusst ist. Anderseits steckt auch der Landkreis im selben finanziellen Dilemma wie die Städte und Gemeinden: Denn die Kürzungen der Landeszuschüsse trifft den Landkreis genauso hart wie uns“, so Dr. Zeh.

Dem kann Landrätin Birgit Keller, die in enger Abstimmung mit Dr. Zeh in dieser Frage steht, nur zustimmen. „Wir als Landkreis verstehen ganz klar den finanziellen Druck, unter dem die Kommunen stehen“, betont Landrätin Birgit Keller. „Uns geht es jedoch ebenso. Auch wir sind als Teil der kommunalen Verwaltung von den Kürzungen des Landes betroffen. Im Vergleich zu 2011 haben wir in diesem Jahr rund 2,9 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten.“

Mit ihrer gemeinsamen Erklärung zur Diskussion der Kreisumlage unter den Kommunen des Landkreises und der dagegen erhobenen Widersprüche wollen OB Dr. Klaus Zeh und Landrätin Birgit Keller ein Signal an das Land senden, dass gerade vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Diskussion um das Finanzausgleichsgesetz weiterhin die Forderung gilt: Der Freistaat muss die Kommunen auskömmlich finanzieren. Nur so können sie ihre Aufgaben adäquat erledigen und den Menschen vor Ort ein lebenswertes Umfeld schaffen.

Im Widerspruchsschreiben hat sich die Stadt Nordhausen damit einverstanden erklärt, dass die Kommunalaufsicht das Widerspruchsverfahren so lange ruhen lässt, bis das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hat zur Klage der Stadt Bleicherode gegen den Kreisumlagenbescheid des Nordhäuser Landratsamtes aus dem Vorjahr. In der ersten Instanz hatte die Stadt Bleicherode gesiegt. Jetzt liegt der Fall zur Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht. Bis dahin bleibt die Situation bestehen. Weder Widersprüche noch Klagen haben eine aufschiebende Wirkung und befreien die Kommunen nicht von der Zahlung der Kreisumlage, die der Kreistag beschlossen hat.

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