FAQs zu den Regelungen
Nordhausen (psv) Aufgrund der Lockerungen der
strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 organisiert die Stadtverwaltung Nordhausen den Besucher- und
Publikumsverkehr ab Montag, den 4. Mai, neu. Zutrittsvoraussetzung
ist ein vorab telefonisch oder per E-Mail vereinbarter Termin. Die
Termine in der Stadtverwaltung finden unter Beachtung der weiterhin
geltenden Empfehlungen und Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell
gültigen Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen
zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der
gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, statt. Ziel ist
und bleibt es, neue Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern. Ab
Montag, den 4. Mai 2020, gelten die neuen Regelungen
zum Besucher- und Publikumsverkehr. Diese sind hier als FAQ (Frequently
Asked Questions) zusammengefasst:
Ist das Betreten der Stadtverwaltung erlaubt?
Die Einrichtungen der Stadtverwaltung werden für
den Besucherverkehr wieder geöffnet. Das Betreten ist allerdings nur mit
vorheriger Terminvergabe über folgende drei Zugänge möglich.
1.
Zugang „Altes Rathaus“, Markt 1.
2.
Zugang „Neues Rathaus“, Markt 15.
3.
Zugang „Postgebäude“, Lutherplatz 5.
Die jeweiligen Zugänge werden den Besucherinnen und
Besuchern bei der Terminvergabe mitgeteilt. Zum Termin werden die
Besucherinnen und Besucher vom jeweiligen zuständigen Beschäftigten der
Stadtverwaltung zum vereinbarten Termin und an
einem der Eingänge abgeholt werden. Die Stadtverwaltung ist für den
unangemeldeten Besucherverkehr geschlossen.
Sie wissen, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Amt
|
Telefon
|
E-Mail
|
Bürgerservice (Ordnungsamt)
|
03631 / 696 555
|
|
Standesamt (Ordnungsamt)
|
03631 / 696 416
|
|
Allgemeine Angelegenheiten (Ordnungsamt)
|
03631 / 696 529
|
|
Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt )
|
03631 / 696 531
|
|
Haupt- und Personalamt
|
03631 / 636 413
|
|
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung
|
03631 - 696 442
|
|
Stadtratsangelegenheiten
|
03631 / 696 408
|
|
Rechtsamt und Beteiligung
|
03631 / 696 494
|
|
Amt für Brandschutz und Hilfeleistungen
|
03631 / 619 013
|
|
Amt für Bildung und Kultur
|
03631 / 696 404
|
|
Amt für Stadtentwicklung
|
03631 / 696 589
|
|
Bauordnungsamt
|
03631 / 696 527
|
|
Bauamt
|
03631 / 696 201
|
Sie wissen nicht, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
City – Ruf: 03631 / 696 115
Per E-Mail:
rathaus@nordhausen.de
Was muss ich beim Betreten beachten?
Ø
Den Anweisungen der Beschäftigten der Stadtverwaltung ist zu folgen.
Ø
Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Ø
Das Tragen einer persönlichen Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen.
Wer darf nicht in die Stadtverwaltung?
Der Zugang der Stadtverwaltung ist für Bürgerinnen
und Bürgern mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw.
Erkältungssymptomen nicht gestattet. Hier gilt das Hausrecht.
Ist die Stadtverwaltung barrierefrei erreichbar?
Ja, die Stadtverwaltung ist barrierefrei zu
erreichen. Wir bitte bei der Terminabsprache dies mit dem jeweiligen
Beschäftigten abzustimmen.
Wie lang darf ich mich in der Stadtverwaltung aufhalten?
Der Aufenthalt in der Stadtverwaltung dient nur der Wahrnehmung des vorab abgestimmten Termins.
Muss ich jede Angelegenheit persönlich in der Stadtverwaltung klären?
Bitte wägen Sie selbst ab, ob ein Termin wirklich
notwendig ist. Bitte nutzen Sie vorab die Kontaktmöglichkeiten per
Telefon oder E-Mail. Vermerht werden Services auch online angeboten
(Bürgerservice über
www.nordhausen.de).
Ist das Stadtarchiv nutzbar?
Das Stadtarchiv muss bis auf Weiteres für
persönliche Benutzung geschlossen bleiben. Die Beschäftigten des
Stadtarchivs sind für Auskünfte, Kopien und Auftragsrecherchen weiterhin
im Dienst. Diese werden, soweit möglich, zügig und umfassend
auf schriftlichem Weg erledigt. Eine Sommerschließzeit wird es 2020
nicht geben, um allen InteressentInnen, sobald als möglich, wieder die
Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme in die Quellen zur
Stadtgeschichte zu geben.
Finden Sitzungen der kommunalen Gremien statt?
Die Stadt Nordhausen gewährleistet auch in der
derzeitigen Situation die demokratische und kommunale Gremienarbeit.
Gemäß den Vorgaben des Thüringer Innenministeriums werden Ausschüsse,
Gremien- und Stadtratssitzungen in der gegenwärtigen
Situation auf dringend notwendige Themen reduziert. Ausschuss- und
Gremiensitzungen werden im Ratssaal, größere Sitzungen, z.B. Stadtrat,
in der Nordhäuser Ballsporthalle stattfinden. Den Stadtratsfraktionen
wird der Ratssaal für Fraktionssitzungen vorerst
im Mai zur Verfügung gestellt (vorherige Anmeldung).