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Bundesfamilienministerin Dr. Barley stellt Evaluationsbericht
zum Gesetz der vertraulichen Geburt vor |
Die Hilfe für schwangere Frauen
in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der
Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der
Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat.
Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von
einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.
Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit
dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren
auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir
viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht
nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin
Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon
‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen
den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns
stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das
Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60
Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im
Sinne des Kindes entschieden haben.“
Über 16.000 Gespräche wurden
seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons
mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt.
“Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und
welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter
wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra
Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine
Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im
persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”
Neben dem Hilfeangebot bietet das
Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität
nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine
rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die
Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher
aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind
seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist.
Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das
ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der
Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren,
woher es kommt.”
Dr. Jörn Sommer,
Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie,
ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und
Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt
als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”
Bundesfrauenministerin Dr.
Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete
Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich
statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit
dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt
an.”
Das Hilfetelefon “Schwangere in
Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40
020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei,
vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das
Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.
Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht
und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation
eingesehen werden.Mitteilung des BMFSFJ am 12.07.2017 |
Mittwoch, 12. Juli 2017
Hilfe, die ankommt
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