In 12 Tagen endet
die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur
Bundestagswahl
Noch bis zum 17. Juli 2017, 18.00 Uhr, können Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten oder Wahlberechtigte ihre Wahlvorschläge für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag einreichen. Bis zu diesem Termin müssen auch Mängel in den Unterlagen beseitigt sein, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen.
Noch bis zum 17. Juli 2017, 18.00 Uhr, können Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten oder Wahlberechtigte ihre Wahlvorschläge für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag einreichen. Bis zu diesem Termin müssen auch Mängel in den Unterlagen beseitigt sein, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen.
Mitteilung
des Thüringer Landesamtes für Statistik am 05. Juli 2017
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