Dienstag, 25. Juli 2017

Die IHK Erfurt teilt mit:

Betriebliche Deutschkurse
für Flüchtlinge sind steuerfrei

Deutschkurse für Flüchtlinge, die der beruflichen Integration dienen, können künftig steuerfrei vom Arbeitgeber finanziert werden. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt hin.

„Nach der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung führten Deutschkurse, die Arbeitgeber den bei ihnen beschäftigten Flüchtlingen angeboten haben, regelmäßig zu steuer- und abgabenpflichtigem Arbeitslohn. Diese Rechtslage widersprach jedoch dem Ziel, die berufliche Integration von Flüchtlingen voranzutreiben“, erläutert Diana Stolze, Leiterin der Regionalen Service-Center der Landkreise Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuserkreis.

Nach einer entsprechenden Intervention der Kammerorganisation habe das Bundesfinanzministerium reagiert und mit Schreiben vom 4. Juli 2017 klargestellt, dass berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn führen, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dann dem Arbeitgeberinteresse zuzuordnen, wenn der Firmenchef die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.


„Damit haben unsere Mitgliedsunternehmen endlich Rechtssicherheit, wenn sie für Flüchtlinge und zugewanderte Mitarbeiter Deutschkurse bezahlen“, betont Diana Stolze.

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