Betriebliche
Deutschkurse
für
Flüchtlinge sind steuerfrei
Deutschkurse
für Flüchtlinge, die der beruflichen Integration dienen, können
künftig steuerfrei vom Arbeitgeber finanziert werden. Darauf weist
die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt hin.
„Nach
der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung führten Deutschkurse, die
Arbeitgeber den bei ihnen beschäftigten Flüchtlingen angeboten
haben, regelmäßig zu steuer- und abgabenpflichtigem Arbeitslohn.
Diese Rechtslage widersprach jedoch dem Ziel, die berufliche
Integration von Flüchtlingen voranzutreiben“, erläutert Diana
Stolze, Leiterin der Regionalen Service-Center der Landkreise
Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuserkreis.
Nach
einer entsprechenden Intervention der Kammerorganisation habe das
Bundesfinanzministerium reagiert und mit Schreiben vom 4. Juli 2017
klargestellt, dass berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des
Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn führen, wenn diese
Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des
Arbeitgebers durchgeführt werden. Bei Flüchtlingen und anderen
Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind
Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen
Sprache dann dem Arbeitgeberinteresse zuzuordnen, wenn der Firmenchef
die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen
Aufgabengebiet verlangt.
„Damit
haben unsere Mitgliedsunternehmen endlich Rechtssicherheit, wenn sie
für Flüchtlinge und zugewanderte Mitarbeiter Deutschkurse
bezahlen“, betont Diana Stolze.
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