Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen wird morgen (Donnerstag) in Kraft treten.
“Faire
Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Da
stehen alle Arbeitgeber in der Pflicht. Mit diesem Gesetz gehen wir
einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit.“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley.
„Nur
wer seine Bezahlung mit anderen im Betrieb vergleich kann, kann
leichter Forderungen nach fairer Entlohnung stellen. Deswegen haben wir
einen Auskunftsanspruch eingeführt. Beschäftigte erhalten damit das
Recht, zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe,
die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden.
Unternehmen müssen in Zukunft regelmäßig berichten, wie sie
Gleichstellung und Entgeltgleichheit sicherstellen wollen. Auch das ist
ein echter Fortschritt hin zu mehr Gleichstellung“, so Dr. Katarina Barley.
Das
Gesetz wird morgen - einen Tag nach seiner Verkündung im
Bundesgesetzblatt - am 6. Juli 2017 in Kraft treten. Zur Förderung der
Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das
Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:
1.
Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200
Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach
welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. Betriebliche
Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private
Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert,
regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der
Entgeltgleichheit zu überprüfen.
3. Bericht zur Gleichstellung
und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die
lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand
der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte
sind für alle einsehbar.
Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des
bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf
gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es verbessert
den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von
Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
informiert mit mehreren Veröffentlichungen über die gesetzlichen
Regelungen und unterstützt damit Beschäftigte, Betriebs- und
Personalräte sowie Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung und
Handhabung:
- Ein Quickcheck zum
Entgelttransparenzgesetz sagt kurz und kompakt, welche Arbeitgeber auf
welche Weise von dem Gesetz betroffen sind.
- Eine Gesetzesbroschüre gibt das Gesetz im Wortlaut wieder und erläutert das Entgeltgleichheitsgebot.
- Eine
Beschäftigtenbroschüre richtet sich vorrangig an Beschäftigte und
informiert sie über ihre Rechte nach dem Entgelttransparenzgesetz.
- Ein
Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte wird
praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz
informieren.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
den „Monitor Entgelttransparenz“ entwickelt, mit dem das Arbeitsentgelt
für Frauen und Männer im Unternehmen sichtbar gemacht und mögliche
Ungleichbehandlungen der Geschlechter beim Arbeitsentgelt betriebsintern
aufgedeckt werden können. Der „Monitor“ wird zeitnah zum Inkrafttreten
des Gesetzes online und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) am 05.07.2017 |
|
|
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen