15 Parteien durch
den Landeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2017 in Thüringen
zugelassen
Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 fünfzehn Parteien zur Bundestagswahl 2017 in Thüringen zugelassen (Bundestagswahl 2013 im Vergleich: 12 Parteien). Beschwerden gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis Montag, den 31. Juli 2017 nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz eingelegt werden.
Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 fünfzehn Parteien zur Bundestagswahl 2017 in Thüringen zugelassen (Bundestagswahl 2013 im Vergleich: 12 Parteien). Beschwerden gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis Montag, den 31. Juli 2017 nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz eingelegt werden.
Mitteilung
des Thüringer Landesamtes für Statistik am 28. Juli 2017
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen