Dienstag, 25. Juli 2017

Prüfungszeugnisse auf Englisch und Französisch

Auszubildende haben nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Anspruch darauf, eine englische und eine französische Übersetzung ihres Prüfungszeugnisses zu erhalten. Eine Antragstellung ist über die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt möglich.

Dieser gesetzliche Anspruch bestehe seit April 2005, gelte jedoch nur für Abschlüsse, die seitdem erworben wurden. „Bei den Übersetzungen handelt es sich um eine reine inhaltliche Wiedergabe des Zeugnistextes. Dieser mehrsprachige Qualifikationsnachweis unterstützt die Jugendlichen bei der Bewerbung im Ausland und ermöglicht dem ausländischen Arbeitgeber einen ersten Überblick über die Fähigkeiten der Person“, informiert Diana Stolze, Leiterin der Regionalen Service-Center der Landkreise Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuserkreis der IHK Erfurt. Die Ausstellung des fremdsprachigen Zeugnisses müsse der ausgelernte Facharbeiter bei der IHK beantragen, bei der er seinen Abschluss erlangt hat. Der Antrag könne formlos, beispielsweise über eine E-Mail, erfolgen.

„Die Ausstellung und der Versand des Zeugnisses dauern im Normalfall nicht länger als zwei Tage. Den Absolventen entstehen hierfür keine Kosten“, ergänzt Diana Stolze. Darüber hinaus bietet die IHK Erfurt an, auch Fortbildungszeugnisse in anderen Sprachen auszuhändigen. Dies sei jedoch ein erweitertes Serviceangebot und daher nicht kostenfrei.

IHK Erfurt am 25.07.2017

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