Auszubildende
haben nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Anspruch
darauf, eine englische und eine französische Übersetzung ihres
Prüfungszeugnisses zu erhalten. Eine Antragstellung ist über die
Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt möglich.
Dieser
gesetzliche Anspruch bestehe seit April 2005, gelte jedoch nur für
Abschlüsse, die seitdem erworben wurden. „Bei den Übersetzungen
handelt es sich um eine reine inhaltliche Wiedergabe des
Zeugnistextes. Dieser mehrsprachige Qualifikationsnachweis
unterstützt die Jugendlichen bei der Bewerbung im Ausland und
ermöglicht dem ausländischen Arbeitgeber einen ersten Überblick
über die Fähigkeiten der Person“, informiert Diana Stolze,
Leiterin der Regionalen Service-Center der Landkreise Nordhausen,
Eichsfeld und Kyffhäuserkreis der IHK Erfurt. Die Ausstellung des
fremdsprachigen Zeugnisses müsse der ausgelernte Facharbeiter bei
der IHK beantragen, bei der er seinen Abschluss erlangt hat. Der
Antrag könne formlos, beispielsweise über eine E-Mail, erfolgen.
„Die
Ausstellung und der Versand des Zeugnisses dauern im Normalfall nicht
länger als zwei Tage. Den Absolventen entstehen hierfür keine
Kosten“, ergänzt Diana Stolze. Darüber hinaus bietet die IHK
Erfurt an, auch Fortbildungszeugnisse in anderen Sprachen
auszuhändigen. Dies sei jedoch ein erweitertes Serviceangebot und
daher nicht kostenfrei.
IHK Erfurt am 25.07.2017
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