Dienstag, 11. Juli 2017

Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheit ist verfassungsgemäß!




11. Juli 2017. Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer heute:
Wir Arbeitgeber begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht heute, wie von uns erwartet, das Tarifeinheitsgesetz für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat. Das bestätigt unsere Auffassung, dass die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit notwendig und vernünftig war. Die Tarifeinheit bleibt danach eine Grundlage für das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft, so wie es jahrzehntelang galt, bevor das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil von 2010 von der bewährten Praxis abgewichen ist. Heute ist ein guter Tag für die Soziale Marktwirtschaft.

Die Präzisierung des Gesetzes, nach der die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Minderheit zu berücksichtigen hat, entspricht dem Geist der Tarifeinheit. Wie schon bei der Schaffung des Tarifeinheitsgesetzes wird sich die BDA in diesen Prozess konstruktiv einbringen.

Das positive Signal von der heutigen Entscheidung ist, dass auch künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und an-gewendet werden kann. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe bleiben damit ausgeschlossen. 

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