Am
6. und 7. Dezember 2016 finden in den Staatlichen Grundschulen, die in
Trägerschaft der Stadt Nordhausen sind, jeweils
von 10 bis 17 Uhr die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr
2017/2018 statt. Die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2010
bis 1. August 2011 geboren sind, müssen diese zum genannten Termin in
einer Grundschule der Stadt Nordhausen anmelden.
Für
die Auswahl der Schule ist eine Beachtung von Einzugsgebieten nicht
notwendig. Für Kinder aus den Ortsteilen und aus dem
Gebiet Darrweg sind für die Organisation der Schülerbeförderung
zuständige Schulen festgelegt. Nur bei Besuch dieser Schulen kann ein
Anspruch auf Schülerbeförderung geltend gemacht werden. Informationen
dazu gibt es in der entsprechenden Schule oder bei
der Stadtverwaltung Nordhausen unter Telefonnummer 03631/ 696 491.
Zur
Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei
alleinerziehenden Eltern evtl. notwendige Nachweise
zum Sorgerecht bzw. entsprechende Vollmachten vorzulegen. Auf
ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni
2017 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden.
Staatliche Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen sind:
·
Staatliche Grundschule „A. Kuntz“ Salza, Th.-Neubauer-Straße 2, Tel. 97 43 35
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Staatliche Grundschule „B. Brecht“, Petersberg 1, Tel. 90 23 64
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Staatliche Grundschule „K. Kollwitz“, W.-Nebelung-Straße 44, Tel. 98 20 05
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Staatliche Grundschule „Niedersalza“, Hüpedenweg 48,Tel. 90 02 35
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Staatliche Grundschule „Am Förstemannweg“, Ostrower Straße 13, Tel. 89 53 01
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Staatliche Grundschule Petersdorf , Petersdorfer Straße 24, Tel. 89 85 67
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