Donnerstag, 27. Oktober 2016

Anmeldungen für Schulanfänger am 6. und 7. Dezember

Am 6. und 7. Dezember 2016 finden in den Staatlichen Grundschulen, die  in Trägerschaft der Stadt Nordhausen sind,  jeweils von 10 bis 17 Uhr die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 statt. Die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2010 bis 1. August 2011 geboren sind, müssen diese zum genannten Termin in einer Grundschule der Stadt Nordhausen anmelden.

Für die Auswahl der Schule ist eine Beachtung von Einzugsgebieten nicht notwendig. Für Kinder aus den Ortsteilen und aus dem Gebiet Darrweg sind für die Organisation der Schülerbeförderung zuständige Schulen festgelegt. Nur bei Besuch dieser Schulen kann ein Anspruch auf Schülerbeförderung geltend gemacht werden. Informationen dazu gibt es in der entsprechenden  Schule oder bei der Stadtverwaltung Nordhausen unter Telefonnummer  03631/ 696 491. 

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei alleinerziehenden Eltern evtl. notwendige Nachweise zum Sorgerecht bzw. entsprechende Vollmachten vorzulegen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2017 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden.

Staatliche Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen sind:
·        Staatliche Grundschule „A. Kuntz“ Salza, Th.-Neubauer-Straße 2, Tel. 97 43 35
·        Staatliche Grundschule „B. Brecht“, Petersberg 1, Tel. 90 23 64
·        Staatliche Grundschule „K. Kollwitz“, W.-Nebelung-Straße 44, Tel. 98 20 05
·        Staatliche Grundschule „Niedersalza“, Hüpedenweg 48,Tel. 90 02 35
·        Staatliche Grundschule „Am Förstemannweg“, Ostrower Straße 13, Tel. 89 53 01

·        Staatliche Grundschule Petersdorf , Petersdorfer Straße 24, Tel. 89 85 67

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