Berlin, 17. Oktober 2016. Zur heutigen öffentlichen
Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags zum
Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen erklärt die BDA:
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Entwurf
in weiten Teilen ein vertretbarer Kompromiss ist, der im Wesentlichen
die Erwägungen des Koalitionsvertrags widerspiegelt. Trotz
Änderungsbedarfs ist es daher sinnvoll, das Gesetzgebungsverfahren zügig
abzuschließen, um Werkverträge, Dienstverträge und Zeitarbeit nicht zu
beschädigen und in die Betriebe Ruhe hineinzubringen.
Werk- und Dienstverträge sind für eine
arbeitsteilige, einer den Anforderungen von Digitalisierung und der
durch sie beschleunigten Globalisierung ausgesetzten Wirtschaft
unverzichtbar. Sie sind eine bewährte, effiziente und faire
Vertragsform, die die Grundlage für eine starke Industrie und gute und
moderne Dienstleistung bildet. Zu Recht hat sich daher die
Bundesregierung dazu entschieden, Werk- und Dienstverträge nicht
einzuschränken und ihre Nutzung nicht zu behindern.
Die Zeitarbeit ist ein Beschäftigungsmotor für den
Arbeitsmarkt. Sie gibt gerade den Schwächsten, Menschen, die noch nie
gearbeitet haben, Langzeitarbeitslosen und langfristig
Beschäftigungslosen eine Chance auf Wiedereinstieg in Arbeit. Zeitarbeit
wird anständig und fair vergütet. Für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit
gilt das gesamte deutsche Arbeits- und Sozialrecht.
Um den Beschäftigungsmotor Zeitarbeit nicht
abzuwürgen, sollte der Gesetzgeber klarstellen, was er unter equal pay
versteht. Nach dem einheitlichen Willen der Tarifvertragsparteien kann
das nur das Bruttostundenentgelt, gegebenenfalls zuzüglich tariflicher
Zulagen und Zuschlägen sein. Ein anderes Beispiel ist das vorgesehene
Verbot, Zeitarbeit zur Aufrechterhaltung des Betriebs in Fällen von
Arbeitskämpfen einzusetzen; die vorgesehene Regelung bedarf der
Einschränkung. Um den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die
Anpassung zu erleichtern, ist es geboten, das Inkrafttreten des Gesetzes
auf den 1. April 2017 zu verschieben.
Auch diese Anpassungen sollten aber den Abschluss der
weiteren Gesetzesberatungen nicht einschränken und verlangsamen.
Wichtig ist, dass auf der Grundlage des vorgelegten Gesetzentwurfs bald
Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.
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