Berlin, 28.10.2016. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zum Gesetzentwurf von Bundesministerin Schwesig:
Der heute von Bundesministerin Schwesig vorgestellte
Gesetzentwurf für ein angebliches Lohngerechtigkeitsgesetz enthält viele
neue bürokratische Regelungen und schafft damit lediglich neue
Verunsicherungen für Unternehmen und Belegschaften – aber kein Mehr an
Gerechtigkeit.
Auch ein im Vergleich zu ersten Überlegungen aus dem
Hause Schwesig weniger bürokratischer Gesetzentwurf bleibt ein
bürokratischer Gesetzentwurf. Auch werden nirgendwo bürokratische
Regelungen zurückgenommen, wie es die Koalition versprochen hatte.
Es ist aber zu begrüßen, dass die Bundesministerin
nun die Schlüsselrolle von Tarifpartnern und Tarifverträgen bei der
Festlegung einer fairen und transparenten Bezahlung anerkennt.
Lohngerechtigkeit schaffen, das können die Tarifvertragsparteien viel
besser als der Gesetzgeber. Die konsequente Anwendung von
tarifvertraglichen Regelungen ist der beste Schutz vor Diskriminierung.
Sozialpartnerschaft und Tarifvertragsautonomie ist
der Anker für eine faire Bezahlung. Der Staat sollte die
Erwerbsmöglichkeiten zum Beispiel durch einen bedarfsgerechten Ausbau
der Kinderbetreuung und ein flexibles Arbeitszeitregime verbessern.
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