Freitag, 28. Oktober 2016

BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter: Gesetzentwurf führt zu neuer Bürokratie und ändert an wirklichen Ursachen nichts

Berlin, 28.10.2016. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zum Gesetzentwurf von Bundesministerin Schwesig:

Der heute von Bundesministerin Schwesig vorgestellte Gesetzentwurf für ein angebliches Lohngerechtigkeitsgesetz enthält viele neue bürokratische Regelungen und schafft damit lediglich neue Verunsicherungen für Unternehmen und Belegschaften – aber kein Mehr an Gerechtigkeit.

Auch ein im Vergleich zu ersten Überlegungen aus dem Hause Schwesig weniger bürokratischer Gesetzentwurf bleibt ein bürokratischer Gesetzentwurf. Auch werden nirgendwo bürokratische Regelungen zurückgenommen, wie es die Koalition versprochen hatte.

Es ist aber zu begrüßen, dass die Bundesministerin nun die Schlüsselrolle von Tarifpartnern und Tarifverträgen bei der Festlegung einer fairen und transparenten Bezahlung anerkennt. Lohngerechtigkeit schaffen, das können die Tarifvertragsparteien viel besser als der Gesetzgeber. Die konsequente Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen ist der beste Schutz vor Diskriminierung.

Sozialpartnerschaft und Tarifvertragsautonomie ist der Anker für eine faire Bezahlung. Der Staat sollte die Erwerbsmöglichkeiten zum Beispiel durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und ein flexibles Arbeitszeitregime verbessern.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen