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Bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt nun auch Niedersachsen unverheiratete Paare
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Oktober 2016 unterstützt das Bundesland Niedersachsen in Zusammenarbeit
mit dem Bund auch unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von
Kinderwunschbehandlungen.
Die Bundesförderrichtlinie zur
"Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ wurde
bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung
für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das
Bundesland, in dem die Paare leben.
"Ich freue mich, dass
Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei
der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist
eine große Belastung für Paare - medizinische Unterstützung darf da
nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind,
füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen.
Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist
nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
"Warum
sollten unverheiratete Paare nicht auch Hilfe dabei bekommen eine
Familie zu gründen, wie sie Verheirateten gewährt wird? Wir freuen uns
darüber, dass in Niedersachsen unverheiratete Paare künftig nicht mehr
von familienfördernden Maßnahmen ausgeschlossen sind. Denn Kinder zu
bekommen, sie großzuziehen und aufwachsen zu sehen, ist wundervoll", hob
die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hervor.
Seit
2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle
Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von
Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung
erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem
Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das
Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz
in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden
Landesförderprogramm beteiligt. Der Freistaat Sachsen förderte bereits
seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen
Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch in
Niedersachsen unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der
geänderten Bundesregelung.
Bisher bestehen
Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Bisher haben schon
Thüringen und Sachsen ihre Landesprogramme zugunsten unverheirateter
Paare angepasst. Die anderen Länder wollen auch noch in diesem Jahr die
Erweiterung umsetzen.
Die Bundförderrichtlinie gewährt
grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis
vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und
Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die
beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50
Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer
Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe
dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe
Kosten verursachen.
Mehr Informationen im Internet unter:
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums am 19. Oktober 2016 | |
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