Die vergangene Woche stand in Deutschland medial u.a. weitgehend im Zeichen eines Mannes, (Wolfgang P.) der
im fränkischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss und mehrere
verletzte. Und diese seine Tat nach Berichten der Medien im
Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit als deutscher „Reichsbürger“
zu sehen sein soll. Und genau das bezweifle ich nach diesen Berichten.
Ich erinnere mich, dass
„Reichbürger“ auch im Landkreis Nordhausen vor Jahren (2001) schon
mal Verwaltung und das Amtsgericht beschäftigten. Ich beschränke
mich hier auf die Bemerkung, dass mir einer seiner damaligen Anhänger persönlich als durchaus ehrenwerter Bürger bekannt ist.
Und ich schon deshalb die verschiedentlich in den Medien geäußerte
Behauptung, es würde sich bei diesen Leuten um „Spinner“
handeln, als willkürliche Pauschalzuordnung bestreite. Und der
Meinung bin, dass hier die Straftat eines einzelnen Menschen zum
Vorwand genommen wird, eine gesellschaftspolitische Minderheit zu
diskreditieren und einfach dem rechtsextremen Lager zuzuordnen, das
vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse.
Da wird also, um meine Meinung zu
begründen, ein Mann vom zuständigen Landratsamt wegen
„Unzuverlässigkeit“ aufgefordert, die in seinem Besitz
befindlichen Waffen beim Amt abzugeben. In keinem Bericht der Medien
aber wird erläutert, warum er plötzlich unzuverlässig wurde. Etwa
wegen seiner Reichsbürgerzugehörigkeit? Warum dann aber gerade
jetzt? Jeder Bürger gilt als normal und zuverlässig, ganz gleich
welcher nicht verbotenen Partei oder Vereinigung er angehört,
solange er sich im rechtlichem Sinne nichts zuschulden kommen lässt,
das seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Es muss also ein
rechtskräftiger Strafbefehl oder entsprechendes Urteil
vorausgegangen sein, das z.B. wegen Körperverletzung odgl. ergangen
ist. Das setzt dann eine Verwaltungsmaschinerie in Gang, die
schließlich das zuständige Landratsamt veranlasst, alle Maßnahmen
einzuleiten, die sich aus dieser Verurteilung ergeben. Also auch den
Einzug von Waffen zu veranlassen, die der Verurteilte etwa besitzt.
Das ist ganz offensichtlich hier veranlasst worden. Und nachdem der
mit dem Einzug beauftragte Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken
konnte, wurde die Polizei mit dem Vollzug beauftragt. Und so kam es
zu dem Eklat. Der abgabepflichtige Mensch (Wolfgang P.) scheint ein
Waffennarr zu sein, der sich auf seine – absolut verwerfliche -
Weise gegen die Zwangseinziehung seiner Waffen wehrte. Dafür wird er
entsprechend bestraft werden.
Wo aber ist der unmittelbare
Zusammenhang zu seiner „Reichsbürger“- Zugehörigkeit? Ich kann
einen solchen nicht erkennen und bin der Meinung, dass er konstruiert
wird, um eine willkommene Handhabe zu bekommen, gegen das
Reichsbürgertum vorzugehen. Und die Medien argumentieren nicht als
Beobachter und Faktensammler, sondern als Stimmungsmacher. Und
beschweren sich dann - wenn auch unqualifiziert - als „Lügenpresse“
beschimpft zu werden. Bekannt ist ja inzwischen auch, dass neben
einigen tausend Bürgern der bayerischen Polizei mehrere Angehörige
oder Sympathisanten der Reichsbürger angehören, von denen letztere
alle Waffen tragen. Ohne bisherige Auffälligkeiten, soweit mir
bekannt. Und plötzlich sind sie alle verdächtig? Mir sind sie
übrigens alle egal, nur korrekt sollte man mit ihnen und der
Problematik umgehen.
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