Sonntag, 23. Oktober 2016

Reichsbürger: Wer spinnt da wohl?

Die vergangene Woche stand in Deutschland medial u.a. weitgehend im Zeichen eines Mannes, (Wolfgang P.) der im fränkischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss und mehrere verletzte. Und diese seine Tat nach Berichten der Medien im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit als deutscher „Reichsbürger“ zu sehen sein soll. Und genau das bezweifle ich nach diesen Berichten.

Ich erinnere mich, dass „Reichbürger“ auch im Landkreis Nordhausen vor Jahren (2001) schon mal Verwaltung und das Amtsgericht beschäftigten. Ich beschränke mich hier auf die Bemerkung, dass mir einer seiner damaligen Anhänger persönlich als durchaus ehrenwerter Bürger bekannt ist. Und ich schon deshalb die verschiedentlich in den Medien geäußerte Behauptung, es würde sich bei diesen Leuten um „Spinner“ handeln, als willkürliche Pauschalzuordnung bestreite. Und der Meinung bin, dass hier die Straftat eines einzelnen Menschen zum Vorwand genommen wird, eine gesellschaftspolitische Minderheit zu diskreditieren und einfach dem rechtsextremen Lager zuzuordnen, das vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse.

Da wird also, um meine Meinung zu begründen, ein Mann vom zuständigen Landratsamt wegen „Unzuverlässigkeit“ aufgefordert, die in seinem Besitz befindlichen Waffen beim Amt abzugeben. In keinem Bericht der Medien aber wird erläutert, warum er plötzlich unzuverlässig wurde. Etwa wegen seiner Reichsbürgerzugehörigkeit? Warum dann aber gerade jetzt? Jeder Bürger gilt als normal und zuverlässig, ganz gleich welcher nicht verbotenen Partei oder Vereinigung er angehört, solange er sich im rechtlichem Sinne nichts zuschulden kommen lässt, das seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Es muss also ein rechtskräftiger Strafbefehl oder entsprechendes Urteil vorausgegangen sein, das z.B. wegen Körperverletzung odgl. ergangen ist. Das setzt dann eine Verwaltungsmaschinerie in Gang, die schließlich das zuständige Landratsamt veranlasst, alle Maßnahmen einzuleiten, die sich aus dieser Verurteilung ergeben. Also auch den Einzug von Waffen zu veranlassen, die der Verurteilte etwa besitzt. Das ist ganz offensichtlich hier veranlasst worden. Und nachdem der mit dem Einzug beauftragte Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken konnte, wurde die Polizei mit dem Vollzug beauftragt. Und so kam es zu dem Eklat. Der abgabepflichtige Mensch (Wolfgang P.) scheint ein Waffennarr zu sein, der sich auf seine – absolut verwerfliche - Weise gegen die Zwangseinziehung seiner Waffen wehrte. Dafür wird er entsprechend bestraft werden.


Wo aber ist der unmittelbare Zusammenhang zu seiner „Reichsbürger“- Zugehörigkeit? Ich kann einen solchen nicht erkennen und bin der Meinung, dass er konstruiert wird, um eine willkommene Handhabe zu bekommen, gegen das Reichsbürgertum vorzugehen. Und die Medien argumentieren nicht als Beobachter und Faktensammler, sondern als Stimmungsmacher. Und beschweren sich dann - wenn auch unqualifiziert - als „Lügenpresse“ beschimpft zu werden. Bekannt ist ja inzwischen auch, dass neben einigen tausend Bürgern der bayerischen Polizei mehrere Angehörige oder Sympathisanten der Reichsbürger angehören, von denen letztere alle Waffen tragen. Ohne bisherige Auffälligkeiten, soweit mir bekannt. Und plötzlich sind sie alle verdächtig? Mir sind sie übrigens alle egal, nur korrekt sollte man mit ihnen und der Problematik umgehen.

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