Bereits seit 2010 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Regeln bei Bargeschäften verschärft. Betroffen sind vor allem Unternehmen der Branchen Handel und Gastronomie. Die Kassenbuchführung steht seitdem verstärkt im Fokus von Betriebsprüfungen. Im Falle einer unsachgemäßen Buchführung drohen Bußgelder und eine Schätzung der Steuer, die oftmals sehr hoch ausfallen und ggf. die Existenz eines Unternehmens bedrohen können.
Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass bereits seit 2010 eine Nachrüstpflicht der Registrierkassen besteht, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Ende 2016 läuft die Frist zur Nachrüstung aus. Bei unterlassener möglicher Nachrüstung ist keine ordnungsgemäße Buchführung gegeben und das Finanzamt ist berechtigt zu schätzen.
Aktuelle Prüfungen zeigen, dass es häufig zu Beanstandungen kommt und Wissenslücken und Verunsicherungen darüber bestehen, welche Anforderungen an die ordnungsgemäße Buchführung gestellt werden.
Zum Thema Steuerliche Anforderungen an Kassensysteme bzw. Bargeschäfte haben viele Unternehmen unterschiedlichste Fragen, Kenntnisstände und Interpretationen.
Vor diesem Hintergrund gibt eine kostenlose Informationsveranstaltung in der IHK Erfurt am 1. November 2016, 18:00 Uhr, praxisnahe Kenntnisse über die detaillierten und umfassenden Anforderungen zur Buch- und Kassenführung bei Bargeschäften.
Details und Anmeldung:
Romy Ziegler, 0361 3484-204, ziegler@erfurt.ihk.de
gez. Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
Donnerstag, 13. Oktober 2016
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