Nordhausen (psv)
Als unbegründet in allen Punkten
zurückgewiesen hat die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen
jetzt den Antrag auf Feststellung der Befangenheit des
Oberbürgermeisters Dr. Klaus Zeh im Disziplinarverfahren gegen
Bürgermeister Matthias Jendricke.
Die
Rechtsaufsichtsbehörde hat gewürdigt, dass der Oberbürgermeister mit
Blick auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den
Bürgermeister
seiner Fürsorgepflicht beiden Seiten gegenüber nachgekommen sei. Sowohl
gegenüber der betroffenen Mitarbeiterin der Stadtverwaltung als auch
gegenüber dem Bürgermeister.
Insbesondere
mit der Zustimmung zum eigenen Urlaubsantrag des Bürgermeisters bis zum
Abschluss der Ermittlungen habe der Oberbürgermeister zugunsten
des Bürgermeisters gehandelt. Das Thüringer Innenministerium hatte
mehrfach zu einer Dienstenthebung geraten.
Auch
die Presseveröffentlichung der Stadt Nordhausen zur Einstellung des
Verfahrens gegen Bürgermeister Matthias Jendricke begründe keine
Befangenheit.
Die Mitteilung habe „objektiv feststellbare Tatsachen enthalten“.
Ausdrücklich festgestellt wurde weiterhin, dass die getroffenen Aussagen
in der Pressemitteilung nicht im Widerspruch zu denen der
Staatsanwaltschaft standen.
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