Freitag, 11. Oktober 2013

Kommunalaufsicht weist Antrag auf Befangenheit des Oberbürgermeisters als unbegründet zurück

Nordhausen (psv) Als unbegründet in allen Punkten zurückgewiesen hat die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen jetzt den Antrag auf Feststellung der Befangenheit des Oberbürgermeisters Dr. Klaus Zeh im Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Matthias Jendricke.  

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat gewürdigt, dass der Oberbürgermeister mit Blick auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Bürgermeister seiner Fürsorgepflicht beiden Seiten gegenüber nachgekommen sei. Sowohl gegenüber der betroffenen Mitarbeiterin der Stadtverwaltung als auch gegenüber dem Bürgermeister.

Insbesondere mit der Zustimmung zum eigenen Urlaubsantrag des Bürgermeisters bis zum Abschluss der Ermittlungen habe der Oberbürgermeister zugunsten des Bürgermeisters gehandelt. Das Thüringer Innenministerium hatte mehrfach zu einer Dienstenthebung geraten.


Auch die Presseveröffentlichung der Stadt Nordhausen zur Einstellung des Verfahrens gegen Bürgermeister Matthias Jendricke begründe keine Befangenheit. Die Mitteilung habe „objektiv feststellbare Tatsachen enthalten“. Ausdrücklich festgestellt wurde weiterhin, dass die getroffenen Aussagen in der Pressemitteilung nicht im Widerspruch zu denen der Staatsanwaltschaft standen.

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