Samstag, 17. August 2013

Stadt Nordhausen verleiht Museumsexponate an das Schloss Heringen


Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen verleiht aus ihrem Museumsbestand  an die Stadt Heringen für ihr Schloss mehrere Ausstellungsobjekte. Einen entsprechenden Leihvertrag unterschrieben heute Kulturdezernentin Hannelore Haase und der Heringer Bürgermeister
Maik Schröter.

Wir freuen uns, dass die Exponate nun an einem repräsentativen Ort gezeigt werden können“, sagte die Kulturdezernentin nach der Unterzeichnung.  Bei den Ausstellungsstücken handelt es sich um ein bäuerliches Holzbett von 1670, auch  Bett der Droste genannt, zwei Leuchterweibchen,  einen flämischen Lüster  sowie bäuerliche Keramik.

Die Exponate dienen zur Ergänzung  der Ausstellung des Heringer Schlosses  und reihen sich in die Themenschwerpunkte „Geschichte der Hohnsteiner Grafen“, „Leben und Wirken der Schwarzburger im Amt Heringen“ und „Geschichte der Stadt Heringen“ ein.
Die Leihfrist beträgt ein  Jahr, wobei  über den weiteren Verbleib 2014 neu verhandelt wird.

Foto 1: v.l.n.r: Museumsmitarbeiterin Astrid Lautenschläger, Vorsitzender des Vereins „Interessengemeinschaft Schloss Heringen, Dr. Klaus Moser, Hannelore Haase und Maik Schröter.

Foto 2: Hannlore Haase und Dr. Klaus Moser vor dem Bett der Droste. (Fotos: Ilona Bergmann)


Eigene Anmerkung: Es ist, wie ich meine, zu begrüßen, dass die Stadt Nordhausen Teile ihres Museumbestandes wie hier an das Schloss Heringen verleiht, wo es einer thematischen Ergänzung dortiger Ausstellungen dient. Ich hätte es allerdings als aufschlussreich empfunden, wenn die Stadt Nordhausen diese Gelegenheit nutzen würde (genutzt hätte), Interessenten einen Blick in diesen Museumsbestand werfen zu lassen, etwa im Rahmen einer eigenen Ausstellung. Man erfährt durch diesen Akt der Ausleihe nämlich zwar, dass Nordhausen offenbar über einen umfangreichen Museumsbestand verfügt, wie groß dieser ist und ob bzw. wo dieser besichtigt werden kann, erfährt man nicht. Und wenn es darüber Informationsmaterial oder Literatur geben sollte, hätte bei dieser Gelegenheit ein Hinweis darauf erfolgen können.

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