Donnerstag, 8. August 2013

Fehlt Nordhausen nicht der Bürgermeister?

Es mag ja seinen Grund haben, finde ich, dass sich mit dem Fall und dem Schicksal des Gustl Mollath in Bayern bundesweit die Medien beschäftigen und die juristische Seite der Angelegenheit neben der Befindung durch Obergerichte unter die Lupe nehmen. Bemerkenswert finde ich demgegenüber auf lokaler Ebene, dass die Medien das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft in der Sache des Nordhäuser Bürgermeisters Matthias Jendricke geduldig abwarten und es mit gelegentlichen Anfragen in Mühlhausen bewenden lassen. Man mag ja dort mit aller juristischen Akribie bemüht sein, zu einem Ergebnis zu kommen, aber man gewinnt – soweit es die Medien betrifft - zunehmend den Eindruck, als warte man ohne jede eigene Initiative ab, „was der Berg gebiert, wenn er schließlich mal gekreisst hat.“
Mir jedenfalls stellt sich nach nahezu einem halben Jahr Urlaub Matthias Jendrickes die Frage, ob die Stadtverwaltung Nordhausen ohne erkennbare Einschnitte auf ihren Bürgermeister verzichten kann? Es gab in der jüngeren Vergangenheit schon mal die in den lokalen Medien lebhaft diskutierte Frage, ob eine Stadt- oder Landkreisverwaltung eine(n) Beigeordnete(n) benötigt, um ihre Aufgaben bewältigen zu können. Beim Bürgermeister der Stadt Nordhausen aber stellt sich angesichts der aktuellen Situation eine solche Frage für die Medien offenbar nicht. Warum wohl? Mir drängt sich die Vermutung auf, es gäbe da eine Rücksichtnahme gegenüber dem Bürgermeister, die ihre Ursache nicht im sachlich-objektiven Bereich hat. Und das bedauere ich.

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