Es mag ja seinen Grund haben, finde
ich, dass sich mit dem Fall und dem Schicksal des Gustl Mollath in Bayern bundesweit die Medien beschäftigen und die juristische Seite der
Angelegenheit neben der Befindung durch Obergerichte unter die Lupe
nehmen. Bemerkenswert finde ich demgegenüber auf lokaler Ebene, dass
die Medien das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft in der
Sache des Nordhäuser Bürgermeisters Matthias Jendricke geduldig
abwarten und es mit gelegentlichen Anfragen in Mühlhausen bewenden
lassen. Man mag ja dort mit aller juristischen Akribie bemüht sein,
zu einem Ergebnis zu kommen, aber man gewinnt – soweit es die
Medien betrifft - zunehmend den Eindruck, als warte man ohne jede
eigene Initiative ab, „was der Berg gebiert, wenn er schließlich
mal gekreisst hat.“
Mir jedenfalls stellt sich nach nahezu
einem halben Jahr Urlaub Matthias Jendrickes die Frage, ob die
Stadtverwaltung Nordhausen ohne erkennbare Einschnitte auf ihren
Bürgermeister verzichten kann? Es gab in der jüngeren Vergangenheit
schon mal die in den lokalen Medien lebhaft diskutierte Frage, ob
eine Stadt- oder Landkreisverwaltung eine(n) Beigeordnete(n)
benötigt, um ihre Aufgaben bewältigen zu können. Beim
Bürgermeister der Stadt Nordhausen aber stellt sich angesichts der
aktuellen Situation eine solche Frage für die Medien offenbar nicht.
Warum wohl? Mir drängt sich die Vermutung auf, es gäbe da eine
Rücksichtnahme gegenüber dem Bürgermeister, die ihre Ursache nicht
im sachlich-objektiven Bereich hat. Und das bedauere ich.
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