Briefwahlbüro öffnet ab 2. September im
Neuen Rathaus
Nordhausen (psv) Am 22. September findet in der Zeit von 8 bis
18 Uhr die Bundestagswahl statt. Der Wahlverantwortliche der Stadt Nordhausen,
Thomas Joachimi, erklärt jetzt was der
Wähler beachten muss und wann das Briefwahlbüro geöffnet hat.
Bis zum 1. September erhalten die Wahlberechtigten der Stadt
Nordhausen die Wahlbenachrichtigungen. Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer keine
Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte
prüfen, ob er im Wählerverzeichnis
eingetragen ist. Das ist in der Zeit vom 2. bis 6. September 2013 im Wahlbüro
der Stadt Nordhausen, Markt 15, Bürgersaal (Parterre links), möglich. Ab dem 2.
September können sich Bürger, die zur Bundestagswahl verhindert sind, im
Wahlbüro Briefwahlunterlagen aushändigen lassen. Ab dann kann die Briefwahl
auch direkt vor Ort, ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, vorgenommen werden. Dazu ist die Wahlbenachrichtigungskarte und der
Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Wer den
Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht die Berechtigung dafür nachweisen.
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