Den Anstoß dazu erhielt ich von meinem
Versicherer, der Gesundheitskasse AOK Plus in Form eines Anschreibens
mit dem zunächst unverbindlichen Angebot eines (anhängenden)
Organspendeausweises. Vermutlich bin ich damit nur einer von vielen
Anderen, die ein solches Angebot erhielten. Ob das allerdings in der
allgemeinen Einschätzung gerade zu einem Zeitpunkt klug ist, zu dem
in Göttingen der Prozess gegen einen Arzt eröffnet wurde - dem
früheren Leiter der Transplantationschirurgie des Göttinger
Universitätsklinikums – sei dahingestellt. Immerhin wirft man ihm
Manipulationen vor, bei denen Patienten angeblich kränker gemacht
worden seien, um sie auf der Warteliste für ein Organ nach vorn
rücken zu lassen. Wodurch andere Patienten benachteiligt worden sein
sollen. Die Anklage lautet demzufolge auf versuchten Totschlag in
elf Fällen sowie wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei
Fällen. Sollte das Gericht zu einem Schuldspruch kommen, würde das
natürlich zusätzlich erhebliche negative Auswirkungen auf die
Bereitschaft zur Organspende haben, zu der bisher ganz allgemein
nicht gerade großen Bereitschaft dazu. Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr (FDP) hofft allerdings, dass sich die Vorwürfe nicht
bewahrheiten.
Für mich persönlich ist das Angebot
der AOK jedenfalls konkreter Anlass, mich mit der Frage der
Organspende zu befassen. Nachdem ich zwar das Thema verfolge wie
viele andere, ohne mich aber selbst direkt angesprochen zu fühlen.
Zumal ich meinte, es gelte – ähnlich der Blutspende - eine
Altersgrenze von 75 Jahren. In dem Angebotsschreiben heißt es dazu,
dass viele Menschen unzureichend über die Vor- und Nachteile einer
Spende informiert sind. Und die öffentlichen Diskussionen und
Pressemitteilungen eher noch verunsicherten.
Nachdem ich mich also nun direkt
angesprochen fühle, werde ich auch von dem gleichzeitig damit
verbundene Informationsangebot zu Pro und Kontra der Organspende
Gebrauch machen und mich unter der kostenfreien Servicetelefonnummer
0800 265 2222 600 noch im Detail informieren lassen. (Übrigens soll
das auch unter www.aokplus-online.de/organspende
möglich sein.) Das zugegangene Ausweisangebot scheint mir auch
Zeichen dafür, dass es keine Altersbegrenzung gibt. Und nachdem
Daniel Bahr aktuell unter Hinweis auf das von der Bundesärztekammer
verankerte Sechs-Augen-Prinzip bei der Beurteilung der Patienten
versichert, dass ein Betrug grundsätzlich nicht (mehr) möglich sei,
kann der Ausgang des erwähnten Gerichtsverfahren auch keine
Bedeutung mehr haben. Zudem sei die Manipulation unter Strafe
gestellt worden, betont Bahr. Mediziner, die sich nicht an die
Organspende-Richtlinien halten, können durch eine im Sommer
verabschiedete Gesetzesänderung mit einer Freiheitsstrafe belegt
werden. In dem Angebotsschreiben heißt es dazu abschließend: „Jeder
von uns kann mit seiner Entscheidung Leben retten.“ Warum also
nicht?
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