Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV Ingbert Liebing MdB:
„Der
erfolgreiche Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei
Jahren ist ein herausragendes Gemeinschaftswerk von Bund, Ländern
und Kommunen. Seit 2007 hat sich die Zahl der Kita-Plätze mehr als
verdoppelt. Der Rechtsanspruch garantiert Müttern und Vätern eine
echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder. Was hier vor Ort
geschaffen wurde, ist eine starke Leistung der Kommunen mit großer
Unterstützung des Bundes.
Wenn
sich gerade in einigen westdeutschen Großstädten Betreuungslücken
auftun sollten, fordern wir diese betroffenen Länder auf, endlich in
die Speichen zu greifen und ihrerseits den Ausbau weiter
voranzutreiben. Dass dies klappt, hat in vorbildlicher Weise der
Freistaat Bayern gezeigt.
Über
Monate hinweg haben SPD und Grüne ein Schreckensszenario
beschrieben, dass alle Ausbauziele verfehlt würden und die Kommunen
mit Klagen von Eltern überzogen würden. Das ist alles erkennbar
nicht der Fall. Diese Kampagne der Opposition ist in sich zusammen
gebrochen. Tatsächlich ist ein großer Kraftakt aller Beteiligten
gelungen, von dem jetzt die Kinder und Familien profitieren.
Der
Bund hat rund 5,4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Ländern
und Kommunen bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kitas
und in der Kindertagespflege zu helfen und deren Betrieb zu
finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund zudem den dauerhaften
Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen
Euro. Eine gute Betreuung und Förderung sind wichtige
Voraussetzungen dafür, dass alle Kinder in unserem Land gute
Zukunftschancen haben.“
(KPV am 09.08.13)
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