Das jedenfalls ist das Fazit einer
Erörterung dieses Themas während des August-Mitgliedertreffs des
Nordhäuser Unternehmerverbandes (NUV) am Montag auf der Terrasse des
Gasthauses „Sonneneck“ im Nordhäuser Gehege. Es war das der
zweite Teil der Tagesordnung dieser Mitgliederversammlung, dessen
erster Teil den Statements von Birgit Keller (LINKE), Landrätin des
Landkreises Nordhausen, und dem Oberbürgermeister der Stadt
Nordhausen, Dr. Klaus Zeh, zu deren Amtsführung und Erkenntnissen
der ersten 500 Tage gewidmet war.
Dieses Fazit machte übrigens auch
deutlich, dass die verschiedentlich geäußerte Vermutung, die
Einstellung des NUV könne einseitig dem Interesse der Gipsindustrie
und damit der Wirtschaft geschuldet sein, unrichtig ist. Das ergab
sich im Laufe der Erörterung dieses Themas durch die Wortmeldungen
und Stellungnahmen des Vertreters der IHK, Udo Rockmann und der
Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes, Susann Goldhammer., die
sich jeweils negativ für ihre Verbände zu einem Biosphärenreservat
im Norden Thüringens aussprachen.
Berichterstatter war der Vorsitzende
des NUV, Hans-Joachim Junker, dem zu bescheinigen ist, dass er
(soweit ich das beurteilen konnte) absolut objektiv die Modalitäten
eines Biosphärenreservates mit seinen Eigen- und Besonderheiten
darstellte. Vereinfacht wiedergegeben soll ein solches Reservat in
der Regel mindestens 30 000 ha umfassen. Es gliedert sich in drei
Zonen, nämlich eine naturschutzorientierte Kernzone, eine am
Landschaftsschutz orientierte Pflege- und eine sozioökonomisch
orientierte Entwicklungszone. Was das jeweils beinhaltet umriss
Junker, wobei danach gesichert sein muss, dass die Kernzone
mindestens 3% der Gesamtfläche einnehmen muss, die Pflegezone
mindestens 10% und die Entwicklungszone 50% des Reservates umfassen
muss. Jedes Biosphärenreservat muss über mindestens ein
Informationszentrum verfügen, das hauptamtlich und ganzjährig
betreut wird. Das Informationszentrum soll durch dezentrale
Informationsstellen ergänzt werden.
Auf die weitere Übersicht der
Ausführungen des Berichterstatters muss hier nicht weiter
eingegangen werden, nachdem Nils Neu vom Vorstand des NUV in der dem
Bericht folgenden Diskussion mit einem 31seitigen Kriterienkatalog
für die Anerkennung eines Biosphärenreservates aufwartete, der zwar
sehr ausführlich über diese Kriterien informiert, letztlich aber
auch darauf verweist, dass Funktionen und Beschränkungen durch
Verordnungen festgelegt und geregelt werden, die den strukturellen
Besonderheiten des jeweiligen Reservates Rechnung tragen. Die
Kriterien des Biosphärenreservates Berchtesgaden zum Beispiel sind
wesentlich andere als jene des Biosphärenreservates Spreewald oder
eines der Wattenmeere.
Hier aber ging es um ein mögliches,
und von den Grünen angestrebtes Biosphärenreservat im Norden
Thüringens. Ein solches würde voraussichtlich an das von der UNESCO
noch nicht anerkannte Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz in
Sachsen-Anhalt angrenzen, ohne dass es sich um eine Erweiterung
handeln würde. Eine eigene Verwaltung wäre also nötig. In der
Veranstaltung des NUV machte zum Beispiel der Bürgermeister der
Gemeinde Südharz (Rottleberode), Ralf Rettig,
deutlich, warum seine
Gemeinde dem Biosphärenreservat Südharz nicht zustimmt. Abgesehen
von zahlreichen anderen Umständen sind es aber auch die durch eine
Kernzone führenden Wanderwege, deren Verlauf dann möglicherweise
verlegt werden muss. Was in diesem Falle den Karstwanderweg betreffen
könnte. Und so trugen auch die Vertreter der IHK und des
Kreisbauernverbandes ihre Gründe zur Ablehnung eines
Biosphärenreservates vor. Und was damit in dieser NUV-Veranstaltung
vorgetragen wurde, dürfte schließlich auch bei der offiziellen
Anhörung zu diesem Thema im September in Erfurt vorgetragen werden.
Im Ergebnis: der Norden Thüringens braucht kein Biosphärenreservat,
ihm genügen die bisherigen Landschaftsschutz- Naturschutz- und
FFH-Gebiete. Die dem Verlauf der Erörterung interessiert zuhörenden
Chefs der Verwaltungen von Landkreis und Stadt Nordhausen schienen
zufrieden mit dem Verlauf.
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