Dienstag, 15. August 2017

OB- und Bundestagswahlen:

 Briefwahlunterlagen ab 21. August erhältlich


Nordhausen (psv) Bis spätestens zum 20. August erhalten die Wahlberechtigten in der Stadt Nordhausen die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 10. September 2017. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24. September 2017 werden den Wahlberechtigten bis spätestens zum 3. September zugestellt. Ab Montag, dem 21.08.2017, können sich Bürger, die am Wahltag verhindert sind, Briefwahlunterlagen im Wahlbüro aushändigen lassen. Auch die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist möglich.  Dazu ist das Wahlbüro im Gebäude Markt 15 in Nordhausen am Montag und Mittwoch von 8:30 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.


Wer die Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, kann dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Der ausgefüllte Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,70 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax  (03631/696811) oder online über www.nordhausen.de. Wer sich am Wahltag und zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros nicht in Nordhausen aufhält, kann sich die Unterlagen an seine Aufenthaltsadresse zusenden lassen.



Wahlleiter Thomas Joachimi weist darauf hin, dass leider nicht alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sind. Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich ein Vermerk, wenn das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Er empfiehlt, dass Wahlberechtigte, die auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen sind, aber einen solchen Vermerk auf ihrer Wahlbenachrichtigung nicht vorfinden, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. 

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