Briefwahlunterlagen
ab 21. August erhältlich
Nordhausen
(psv) Bis
spätestens zum 20. August erhalten die Wahlberechtigten in der Stadt
Nordhausen die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl
am 10. September 2017. Die Wahlbenachrichtigungen für die
Bundestagswahl am 24. September 2017 werden den Wahlberechtigten bis
spätestens zum 3. September zugestellt. Ab Montag, dem 21.08.2017,
können sich Bürger, die am Wahltag verhindert sind,
Briefwahlunterlagen im Wahlbüro aushändigen lassen. Auch die
Briefwahl direkt im Wahlbüro ist möglich. Dazu ist das
Wahlbüro im Gebäude Markt 15 in Nordhausen am Montag und Mittwoch
von 8:30 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00
Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung
der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung und der
Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Wer
die Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, kann dazu den
Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen.
Der ausgefüllte Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten
Umschlag (0,70 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro,
Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Ebenfalls möglich ist
eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax
(03631/696811) oder online über www.nordhausen.de.
Wer sich am Wahltag und zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros nicht
in Nordhausen aufhält, kann sich die Unterlagen an seine
Aufenthaltsadresse zusenden lassen.
Wahlleiter
Thomas Joachimi weist darauf hin, dass leider nicht alle Wahllokale
barrierefrei zugänglich sind. Auf den Wahlbenachrichtigungen
befindet sich ein Vermerk, wenn das jeweilige Wahllokal barrierefrei
zu erreichen ist. Er
empfiehlt, dass Wahlberechtigte, die auf ein barrierefreies Wahllokal
angewiesen sind, aber einen solchen Vermerk auf ihrer
Wahlbenachrichtigung nicht vorfinden, von der Möglichkeit der
Briefwahl Gebrauch machen.
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