In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung,
ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt
besteht die Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von
Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen.
Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach
dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines
Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer
Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.
Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse Direktion, erklärt: „Das
frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um
Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden“.
Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung
stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden
Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-
oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst
unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.
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