Neue
Regelung für Gewerbeabfall
Am
21.04.2017 wurde die novellierte Gewerbeabfallverordnung im
Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist am 01.08.2017 in Kraft getreten
und löst die Verordnung von 2002 ab. Neu reguliert wurden die
Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen
sowie die Entsorgung von Abfallgemischen und Bau-Abfällen, die
ebenfalls unter die Verordnung fallen. Vor allem steigt der
Dokumentations- und Begründungsaufwand.
Die
IHK Erfurt hat ein Merkblatt erstellt, um die Reihenfolge der
Optionen und die damit jeweils verbundenen Pflichten deutlich zu
machen, zudem werden Art und Umfang der geforderten Dokumentation
näher beschrieben. Das Merkblatt finden Sie unter www.erfurt.ihk.de
/ Dokumenten-Nr. 3716642.
Weitere
Informationen erhalten Sie von Antje Welz, Abteilung Innovation und
Umwelt der IHK Erfurt, Tel. 0361 3484-218 oder welz@erfurt.ihk.de.
Diana Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center
Landkreise
Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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