Mit einer
Steigerung um zwei Prozent zum Vorjahr haben die EU-Zollbehörden
2016 rund 41 Millionen Fälschungen sichergestellt. Über ein
Drittel davon entfällt auf Produkte des täglichen Gebrauchs, wie
Lebensmittel und Getränke, Körperpflegeprodukte, Arzneimittel,
Spielzeug und elektrische Haushaltsgeräte. Erneut führt China
mit 80 Prozent aller beschlagnahmten Waren die Negativliste der
Ursprungsländer der Nachahmungen an, informiert die Industrie-
und Handelskammer (IHK) Erfurt.
„Das
Ausmaß von Marken- und Produktpiraterie in der Weltwirtschaft ist
inzwischen alarmierend. Die
daraus resultierenden Folgen für betroffene Unternehmen sind
gravierend und reichen von Umsatzrückgängen über den Verlust
von Marktanteilen und der Zerstörung der Glaubwürdigkeit der
Marke bis hin zu unberechtigten Produkthaftungsklagen“, fasst
Diana Stolze, Leiterin der Regionalen Service-Center der
Landkreise Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis, zusammen.
Vor diesem Hintergrund sei es für Erfinder und Betriebe wichtig,
sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine vorbeugende
Strategie zu entwickeln, um die zahlreich vorhandenen rechtlichen
und technischen Sicherheitsmaßnahmen zu nutzen. „Kleine und
mittelständische Unternehmen sollten über eine Bestandsaufnahme
zunächst klarstellen, welche Informationen nicht an Dritte oder
gar Konkurrenten gelangen dürfen. Dies kann über schützende
IT-Maßnahmen wie Verschlüsselung, Software-Updates oder
Zugangskontrollen gelingen“, empfiehlt Stolze.
Erfolgreich
wären häufig auch ganzheitliche Ansätze von Betrieben. Dabei
würde beispielweise die eigene Belegschaft eingebunden, der Markt
beobachtet, aktiv gegen Betrugsfälle vorgegangen und eine gute
Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um die Kunden zu
sensibilisieren. Die konkreten Maßnahmen richteten sich nach den
jeweiligen Gegebenheiten und könnten je nach Hersteller, Produkt,
Vertriebsweg oder Absatzmarkt variieren. Durch die Anmeldung von
Patenten, Marken oder Designs sollte ein wirkungsvolles Instrument
zur Abwehr von Produktpiraterie geschaffen werden. „Mit etwa 519
Patentanmeldungen im Jahr 2016 durch Thüringer Erfinder bewegt
sich der Freistaat bundesweit im Mittelfeld. Hier ist noch einige
Luft nach oben“, sagt die RSC-Leiterin.
Der
vor wenigen Tagen von der Europäischen Union veröffentlichte
Bericht über Grenzbeschlagnahmen zeige auf, dass eine Vielzahl
von Plagiaten, Fälschungen und Raubkopien aus Drittländern in
die EU eingeführt werden, allen voran aus China und Hong Kong,
gefolgt von Vietnam, Pakistan, Kambodscha, der Türkei und Indien.
Damit diese rechtsverletzenden Waren hierzulande erst gar nicht in
den Geschäftsverkehr gelangen, führe der Zoll bei der Einfuhr
stichprobenartige Kontrollen durch. Die IHK empfiehlt Firmen daher
eine enge Zusammenarbeit mit dem Zoll. Basis für ein Tätigwerden
der Zollbehörde gegen rechtsverletzende Produkte sind zum einen
bestehende Schutzrechte und zum anderen ein vom Rechteinhaber
eingereichter Antrag auf Tätigwerden. „Je mehr Informationen
dem Zoll zur Verfügung gestellt werden, desto besser kann er für
die betroffenen Unternehmen agieren, gezielt Nachahmungen
aufspüren und aus dem Verkehr ziehen“, rät Stolze.
Diana
Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center
Landkreise
Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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