Antragsfrist für
Auslandsdeutsche endet am 3. September 2017
Am 3. September 2017 endet die Frist für Deutsche im Ausland sich in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 24. September 2017 teilnehmen zu können.
Am 3. September 2017 endet die Frist für Deutsche im Ausland sich in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 24. September 2017 teilnehmen zu können.
Mitteilung
des Thüringer Landesamtes für Statistik am 25. August 2017
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