Erleichterungen
bei WLAN-Hotspots
Höhere
Rechtssicherheit stärkt
Handel
und Gastronomie
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Die
Abschaffung der Haftung von Anbietern öffentlicher WLAN-Hotspots
durch die kürzliche Änderung des Telemediengesetzes bringt
Erleichterungen für Gewerbetreibende und begünstigt einen
Digitalisierungsschub im Einzelhandel. Die Industrie- und
Handelskammer (IHK) Erfurt begrüßt die Novellierung und setzt
nun auf eine praxisnahe Umsetzung.
An
öffentlichen Plätzen wie Rathäusern und Bibliotheken, in Hotels
oder Cafés nutzen immer mehr Menschen kostenfreie WLAN-Hotspots.
Das Fehlen eines solchen Internetzugangs kann für Handel und
Gastgewerbe inzwischen zu einem Wettbewerbsnachteil führen. „Die
neue Regelung vereinfacht den Ausbau drahtloser Internetzugänge
im öffentlichen Raum und stellt gerade für gewerbliche Anbieter
Haftungserleichterungen und mehr Rechtssicherheit dar“, begrüßt
Diana Stolze, Leiterin der Regionalen Service-Center der
Landkreise Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis, die
Gesetzesänderung. Wer einen Internetzugang anbiete, soll nicht
mehr dafür haften müssen, wenn Nutzer darin etwa illegal Filme
oder Musik verbreiten. Auch bräuchten Anbieter von WLAN-Hotspots
diese nun nicht mehr verschlüsseln und mit
Schadensersatzforderungen oder Abmahngebühren rechnen.
Für
den Handel sei entscheidend, dass die Netze nicht verpflichtend
mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssten,
denn dadurch würden Kunden abgeschreckt und die digitalen
Angebote viel weniger genutzt. „Eine aktuelle Studie des
Instituts für Handelsforschung zu vitalen Innenstädten belegt,
dass ein freier WLAN-Zugang der am häufigsten gewünschte und
nahezu selbstverständlich geforderte digitale Service für Kunden
ist“, so Stolze.
In
Bezug auf sogenannte Netzsperren schränke das neue Gesetz
allerdings die Freiheit der Betreiber weiterhin ein. So könnten
Rechteinhaber verlangen, dass bestimmte Internetseiten in dem
konkreten Netz gesperrt werden, wenn über diese Seiten
Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. „Dies birgt die
Gefahr, dass der Betreiber eine Vielzahl von Sperranordnungen
realisieren muss. Das ist sehr aufwändig und für versiertere
Nutzer außerdem leicht zu umgehen“, kritisiert die
RSC-Leiterin.
Restaurantgäste,
Innenstadtkunden oder Touristen sollten jedoch stets vorsichtig
beim Einwählen in einen öffentlichen Hotspot sein. Daten könnten
abgegriffen oder Schadsoftware auf das Mobilgerät eingeschleust
werden. Wer sich in ein öffentliches WLAN einlogge, sollte
deshalb einige Sicherheitstipps beachten und beispielsweise keine
vertraulichen Daten über den Hotspot abrufen oder freigeben. In
der Erfurter Innenstadt könnten Touristen, Bürger oder
Geschäftsleute bislang an über 11 Hotspots für 30 Minuten
kostenfrei im Internet surfen. Zudem seien alle
Niederflur-Straßenbahnen mittlerweile mit kostenlosem WLAN
ausgestattet.
Diana
Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center
Landkreise
Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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Donnerstag, 3. August 2017
IHK-Info:
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