Mittwoch, 13. Februar 2019

IHK-Info: Das neue Verpackungsgesetz


Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen – VerpackG) ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Zahlreiche neue Pflichten kommen auf Produzenten von verpackter Ware, Vertreiber und Onlinehändler, Sachverständige und Entsorger zu. Diese sind verpflichtet sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ zu registrieren. Auch Umverpackungen von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sind von der
Registrierungspflicht betroffen. Ob die neuen Regelungen Sie betreffen, können Sie mit einem kurzen Selbstcheck auf der Homepage der IHK Erfurt www.erfurt.ihk.de unter Dokument-Nr. 4205774 herausfinden.

Um die Mitglieder unserer Kammer hierüber zu informieren, bieten wir zwei weitere Informationsveranstaltungen in Nordthüringen an:
  • am 18. März 2019 im Regionalen Service-Center Heilbad Heiligenstadt, von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • am 25. März 2019 im Regionalen Service-Center Nordhausen,
    von 13:00 bis 15:00 Uhr.

Die Teilnahme ist für Mitglieder der IHK Erfurt kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich: telefonisch unter 03631 90820 oder über die Homepage der IHK Erfurt, Dokument-Nr. VERP2019.

gez. Diana Stolze
Leiterin Regionale Service-Center
Landkreise Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis

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