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Das
neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen –
VerpackG) ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Zahlreiche
neue Pflichten kommen auf Produzenten von verpackter Ware,
Vertreiber und Onlinehändler, Sachverständige und Entsorger zu.
Diese sind verpflichtet sich vor dem Inverkehrbringen der
Verpackungen bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ zu
registrieren. Auch Umverpackungen von Verkaufsverpackungen, die
beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sind von der
Registrierungspflicht betroffen. Ob die neuen Regelungen Sie betreffen, können Sie mit einem kurzen Selbstcheck auf der Homepage der IHK Erfurt www.erfurt.ihk.de unter Dokument-Nr. 4205774 herausfinden.
Um
die Mitglieder unserer Kammer hierüber zu informieren, bieten wir
zwei weitere Informationsveranstaltungen in Nordthüringen an:
Die
Teilnahme ist für Mitglieder der IHK Erfurt kostenfrei. Eine
vorherige Anmeldung ist erforderlich: telefonisch unter 03631
90820 oder über die Homepage der IHK Erfurt, Dokument-Nr.
VERP2019.
gez.
Diana Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center
Landkreise
Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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Mittwoch, 13. Februar 2019
IHK-Info: Das neue Verpackungsgesetz
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