Nordhausen (psv) In den letzten Tagen gab es
anhaltende Diskussionen über den Entwurf zum neuen Schulgesetz und die
daraus resultierenden Mindestzahlen für die Schulstandorte in
Nordhausen. Nach derzeitigen Prognose würden die Neuregelungen
für die Stadt Nordhausen die Regelschule „Am Förstemannweg“ sowie die
Grundschule Petersdorf betreffen. Auch mit der Reform der
Schulnetzplanung sind die Schulstandorte der Stadt Nordhausen für die
Zukunft sicher.
„Als Schulträger haben wir bereits im Herbst des
vergangenen Jahres das Gespräch mit dem zuständigen Minister gesucht.
Gegen ein Schließungen in der Stadt Nordhausen stehen drei gewichtige
Gründe: Erstens fallen die Schülerzahlen nur zeitweilig
unter die vorgegebene Grenze und nicht dauerhaft. Eine Erhöhung der
Schülerzahlen in einem bestimmten Zeitraum ist abzusehen. Zweitens sind
Kooperationsmodelle Optionen für die Sicherung des Fortbestands der
Schulen. Drittens können die Schülerzahlen der beiden
Schulen nicht durch die bestehenden Schulen in der Stadt Nordhausen
absorbiert werden – sprich für beide Schulen bzw. deren Schüler gäbe es
keine Kapazitäten an anderen Schulen“, so Bürgermeisterin Jutta Krauth.
„Herr Minister Holter hat uns zugesichert, dass
die derzeitigen Schülerzahlen noch kein Grund für Schulschließungen
sind“, ergänzt sie.
„Mit der im Februar dieses Jahres beginnenden
Sanierung der Außenbereiche der Grundschule Petersdorf investiert die
Stadt Nordhausen in die kommunale Pflichtaufgabe und in die Zukunft
unserer Kinder. Die Investition ist aber vor allem eine
Versicherung des Standorts und stärkt damit auch die Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit unsere Ortsteile“, so Jutta Krauth abschließend.
In zwei Bauabschnitten wird der Schulhof der
Ortsteilschule saniert. Eine weitere Baumaßnahme umfasst die Sanierung
des Eingangsbereichs. Die Stadt Nordhauen investiert in diese
Sanierungsmaßnahme fast eine halbe Million Euro. Mit Freigabe
des Haushaltes für 2019 werden auch in anderen Schulstandorten
umfangreiche Investitionen vorgenommen. So wird u. a. die Schule am
Förstemannweg mit neuer IT-Technik ausgestattet.
Die Stadt Nordhausen ist Schulträger für sechs
staatliche Grundschulen und vier staatliche Regelschulen im Stadtgebiet.
Damit ist die Stadt verantwortlich für die Vorhaltung und Unterhaltung
der notwendigen Schulanlagen (Schulgebäude, Turnhallen,
Außenanlagen), die Ausstattung der Schulen (Möbel, Technik, EDV usw.),
die Finanzierung der notwendigen Unterrichtsmittel, die Organisation und
Finanzierung der Schülerbeförderung sowie die Berechnung und Einzug der
Hortgebühren.
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