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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legt den Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vor | |
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Das Bundeskabinett hat heute den Fünften
und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont:
„Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas
zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist.
In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und
Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir
beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht -
im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung
von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen
stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der
Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem
Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung
und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als
nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“
Mit
dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume
zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der
Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der
Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die
Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im
Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an
bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit
Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Zum
ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die
Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu
wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt
wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und
Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der
Erstellung des Staatenberichts beteiligt.
Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.
Der
Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst
die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation
von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.
Damit
sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem
Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete
Fassung des Staatenberichts geben.
Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:
Sie
gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54
Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das
Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung,
das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.
In
Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat
Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für
die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44
regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei
erzielten Fortschritte vorzulegen.
Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums am 13.02.2019 | |
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