Mittwoch, 27. Februar 2019

NUV-Fachvortrag zum Wirtschaftsstandort Republik Mordowien und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

In den Räumen des BBZ führte der NUV am Montag (25.02.2019) im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fachvorträge“ zu den Themen Wirtschaftsstandort Republik Mordowien und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch.
Nach kurzer Vorstellung des Hausherren, Olaf Salomon, gab der Landtagsabgeordnete Egon Primas einen Überblick über den Wirtschaftsstandort Mordowien mit seiner Hauptstadt Saransk, einem der Austragungsorte der Fußballweltmeisterschaft 2018. Primas pflegt seit vielen Jahren im Rahmen des Freundeskreises Mordowien für Thüringen die Beziehungen zu der autonomen Republik, die sich 600 km östlich von Moskau befindet. Er erläuterte zahlreiche Beispiele von bisherigen Kooperationen und auch erfolgreichen Investitionen deutscher Unternehmen in Russland. Auch wurde zum Ausdruck gebracht, dass das derzeitige Embargo gegen Russland Investitionsmöglichkeiten hemmt und
Chancen verbaut. Als Beispiele der gelungenen Zusammenarbeit aus der Region benannte Primas das Südharzklinikum Nordhausen und die FFi GmbH. Im weiteren Verlauf des Vortrages bot er den interessierten Unternehmern sowie den anwesenden Vertretern der unterschiedlichen Institutionen für Fachkräftegewinnung die Teilnahme an einer weiteren Reise in die Region an, um sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Die Aufgeschlossenheit gegenüber ausländischen Investoren machte Primas beispielsweise durch Steuererleichterungen von bis zu 10 Jahren deutlich.
Im zweiten Teil der Vortragsreihe gab Herr Karsten Froböse, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Nordhausen, einen Überblick über die Neuerungen, die das geplante
Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Hinblick auf den Einsatz von Fachkräften aus Drittstaaten mit sich bringt. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01.01.2020 in Kraft treten. Der Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist die unbürokratische Hilfe für Unternehmen zur Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten, die in Deutschland Ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Gleichzeitig ist ein Ausschluss von Sozialleistungsbetrug ebenso in dem Gesetzt geregelt, sodass es einen Missbrauch der Sozialsysteme ausschließt.

Abschließend bedankte sich NUV-Chef Niels Neu bei den Referenten aber auch den Teilnehmern und legte den anwesenden Vertretern von Institutionen der Fachkräftegewinnung die Bitte der Wirtschaft nah, immer die konkreten Bedarfe der Unternehmen zu beachten.

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