Umsetzung des Schulgesetzes wird weit reichende Folgen für das Personal haben
Die
GEW Thüringen beleuchtet in ihrer Stellungnahme zur Novellierung des
Thüringer Schulgesetzes vor allen Dingen die Punkte Ganztagsschule,
Schularten, Inklusion, Personal und Datenschutz. Grundsätzlich begrüßt
die GEW Thüringen die Überführung des Förderschulgesetzes in das
allgemeine Schulgesetz. Einigen guten Ansätzen stehen aber auch eine
Reihe von Fragen zur Umsetzung geplanter Regelungen gegenüber.
Zu den einzelnen Schwerpunkten:
- Ganztagsschule:
Wir begrüßen die kleinen Schritte auf dem Weg zu mehr Ganztagsschulen
in Thüringen, sehen aber die auch im Koalitionsvertrag beschriebenen
Schritte mit diesem Gesetz bei weitem nicht umgesetzt.
- Schularten:
Wir haben die Einführung der Gemeinschaftsschule im Sinne längeren
gemeinsamen Lernens immer begrüßt. Dabei machen wir wiederholt deutlich,
dass für uns eine Gemeinschaftsschule eine Schule von Klasse 1 bis
12/13 ist. Gleichzeitig fordern wir den Gesetzgeber auf, durch die
Gesetzesnovelle die Regelschule nicht weiter abzuwerten, indem sie
Gemeinschaftsschulen für Klasse 5 bis 10 zulässt. Im Gegenteil: die
Regelschule ist wieder zu stärken, damit sie nicht zur „Resterampe“ des
Schulwesens wird. Das Förderschulen nun Teil von Gemeinschaftsschulen
werden können, begrüßen wir ausdrücklich.
- Inklusion:
Der Erhalt der Förderschulen ist aus unserer Sicht so lange wichtig,
wie es an Ressourcen für die individuelle sonderpädagogische Förderung
an den allgemein- und berufsbildenden Schulen mangelt. Allerdings
überzeugen uns die Pläne zur sonderpädagogischen Förderung im Bereich
Lernen noch nicht, ebenso wie die Berücksichtigung der besonderen
Bedarfe von Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung im
Zusammenhang mit Klassengrößen. Wir betonen wiederholt: Inklusion
benötigt ausreichend Personal verschiedenster Professionen!
- Personal:
Eine Reihe geplanter Neuerungen zur Gestaltung des Unterrichts und bei
der Inklusion sehen wir prinzipiell als sinnvoll für die Schüler*innen
an. Diese Vorhaben bedeuten einen größeren Arbeitsaufwand für Lehrkräfte
und anderes pädagogisches Personal. Das derzeitige Sockelfaktorenmodell
der Personalzuweisung an Schulen hat sich aus Sicht der GEW Thüringen
mit diesem Gesetz überholt und muss dringend überarbeitet werden. Eine
gewandelte Schule braucht deutlich mehr Personal, nicht weniger. Aus
Sicht der GEW Thüringen sind daher die vorgeschlagenen
Kooperationsmodelle nicht zur Personaleinsparung geeignet.
- Datenschutz:
Noch immer fühlen sich viele Schulleitungen bezüglich der genauen
Ausgestaltung schulischer Abläufe im Sinne der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) allein gelassen. Andere Bundesländer
haben ihre Gesetzesnovellen genutzt, im Schulgesetz grundsätzliche
Klarheit zu schaffen. Daher kritisieren wir, dass im Schulgesetzentwurf
die Notwendigkeit versäumt wurde, dies auch in Thüringen zu tun. Wir
erwarten vom Gesetzgeber, dass er hier das Gesetz deutlich nachbessert.
Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen:Die
Bildungsgewerkschaft GEW THÜRINGEN ist die größte Interessenvertretung
in Thüringen im Bildungsbereich. Sie organisiert aktive und ehemalige
Beschäftigte an den Thüringer Bildungseinrichtungen. Schwerpunkte der
politischen Arbeit sind die Bildungsgerechtigkeit, die Lern- und
Arbeitsbedingungen an Kitas, Schulen, Hochschulen und anderen
Bildungseinrichtungen sowie die Angestellten-, Beamten- und
Tarifpolitik. Vorsitzende ist Kathrin Vitzthum. |
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