Montag, 4. Februar 2019

Mitteilung der GEW Thüringen vom 04.02.2019




Umsetzung des Schulgesetzes wird weit reichende Folgen für das Personal haben



Die GEW Thüringen beleuchtet in ihrer Stellungnahme zur Novellierung des Thüringer Schulgesetzes vor allen Dingen die Punkte Ganztagsschule, Schularten, Inklusion, Personal und Datenschutz. Grundsätzlich begrüßt die GEW Thüringen die Überführung des Förderschulgesetzes in das allgemeine Schulgesetz. Einigen guten Ansätzen stehen aber auch eine Reihe von Fragen zur Umsetzung geplanter Regelungen gegenüber.  

Zu den einzelnen Schwerpunkten:  

  • Ganztagsschule: Wir begrüßen die kleinen Schritte auf dem Weg zu mehr Ganztagsschulen in Thüringen, sehen aber die auch im Koalitionsvertrag beschriebenen Schritte mit diesem Gesetz bei weitem nicht umgesetzt.
  • Schularten: Wir haben die Einführung der Gemeinschaftsschule im Sinne längeren gemeinsamen Lernens immer begrüßt. Dabei machen wir wiederholt deutlich, dass für uns eine Gemeinschaftsschule eine Schule von Klasse 1 bis 12/13 ist. Gleichzeitig fordern wir den Gesetzgeber auf, durch die Gesetzesnovelle die Regelschule nicht weiter abzuwerten, indem sie Gemeinschaftsschulen für Klasse 5 bis 10 zulässt. Im Gegenteil: die Regelschule ist wieder zu stärken, damit sie nicht zur „Resterampe“ des Schulwesens wird. Das Förderschulen nun Teil von Gemeinschaftsschulen werden können, begrüßen wir ausdrücklich.
  • Inklusion: Der Erhalt der Förderschulen ist aus unserer Sicht so lange wichtig, wie es an Ressourcen für die individuelle sonderpädagogische Förderung an den allgemein- und berufsbildenden Schulen mangelt. Allerdings überzeugen uns die Pläne zur sonderpädagogischen Förderung im Bereich Lernen noch nicht, ebenso wie die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung im Zusammenhang mit Klassengrößen. Wir betonen wiederholt: Inklusion benötigt ausreichend Personal verschiedenster Professionen!
  • Personal: Eine Reihe geplanter Neuerungen zur Gestaltung des Unterrichts und bei der Inklusion sehen wir prinzipiell als sinnvoll für die Schüler*innen an. Diese Vorhaben bedeuten einen größeren Arbeitsaufwand für Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal. Das derzeitige Sockelfaktorenmodell der Personalzuweisung an Schulen hat sich aus Sicht der GEW Thüringen mit diesem Gesetz überholt und muss dringend überarbeitet werden. Eine gewandelte Schule braucht deutlich mehr Personal, nicht weniger. Aus Sicht der GEW Thüringen sind daher die vorgeschlagenen Kooperationsmodelle nicht zur Personaleinsparung geeignet.

  • Datenschutz: Noch immer fühlen sich viele Schulleitungen bezüglich der genauen Ausgestaltung schulischer Abläufe im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) allein gelassen. Andere Bundesländer haben ihre Gesetzesnovellen genutzt, im Schulgesetz grundsätzliche Klarheit zu schaffen. Daher kritisieren wir, dass im Schulgesetzentwurf die Notwendigkeit versäumt wurde, dies auch in Thüringen zu tun. Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er hier das Gesetz deutlich nachbessert.

Über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen:Die Bildungsgewerkschaft GEW THÜRINGEN ist die größte Interessenvertretung in Thüringen im Bildungsbereich. Sie organisiert aktive und ehemalige Beschäftigte an den Thüringer Bildungseinrichtungen. Schwerpunkte der politischen Arbeit sind die Bildungsgerechtigkeit, die Lern- und Arbeitsbedingungen an Kitas, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie die Angestellten-, Beamten- und Tarifpolitik. Vorsitzende ist Kathrin Vitzthum.

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