Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
hat die Blockadehaltung der rot-rot-grünen Landesregierung gegen die
Erstellung detaillierter Täterprofile durch DNA-Analysen scharf
kritisiert. „Technische Möglichkeiten wie die DNA-Analyse
müssen bei der Aufklärung schwerer Straftaten auch genutzt werden. Die
rot-rot-grüne Tabuisierung technischer Neuerungen ist den
Verbrechensopfern, ihren Angehörigen und anderen Geschädigten
schlichtweg nicht vermittelbar“, machte der CDU-Innenpolitiker Raymond
Walk deutlich. Manfred Scherer, justizpolitischer Sprecher der
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ergänzte: „Die CDU-Fraktion teilt die
Position der Justizministerkonferenz der Länder: Die
Strafprozessordnung muss dringend überarbeitet werden.“ Die
Argumentation
des Thüringer Justizministeriums, die Umsetzung dieses modernen
Ermittlungsansatzes scheitere schon an den forensischen Kapazitäten im
Freistaat, wies Scherer als Ausrede zurück: „Der Rechtstaat kann und
darf bei der Verbrechensbekämpfung keine Abstriche machen,
nur weil die Landesregierung nicht willens ist, die sachlichen und
personelle Mittel für solche vielversprechenden Ermittlungsmethoden
bereitzustellen.“
Walk machte deutlich, dass diese Methode für die
Polizei bei schweren Straftaten äußert hilfreich wäre, um den Kreis der
Verdächtigen einzuschränken oder bestimmte Gruppen früh auszuschließen.
„Leider scheitert dies an der linksgrünen
Grundskepsis gegenüber jedweder Stärkung unserer Sicherheitsbehörden.
Nahezu alle Maßnahmen, die einem Ermittlungserfolg zuträglich sind,
werden von Grund auf abgelehnt“, erinnerte Walk an die Verschleppung der
Einführung von Bodycams und die Blockade des
von der CDU geforderten Ausbaus der Video-Überwachung auf öffentlichen
Plätzen. „Diese Reihe ließe sich fast endlos fortsetzen: Von den
Strafverschärfungen bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräften,
über die wirksame Überwachung verschlüsselter Kommunikation
und die Ermöglichung von Online-Durchsuchungen bis hin zur aktuellen
Debatte um die personelle Absicherung der Arbeitsfähigkeit unseres
Verfassungsschutzes – immer stehen Linke und Grüne auf der Bremse“, so
der CDU-Innenpolitiker.
Hintergrund:
Derzeit dürfen Ermittler nur Identität und
Geschlecht aus dem Erbgut herauslesen. Dabei kann dieses viel mehr
verraten: die Farbe von Haut, Haaren und Augen – und sogar die Herkunft.
Auch die „Spurenkommission“ der Deutschen Gesellschaft
für Rechtsmedizin plädiert deshalb dafür, per DNA künftig mehr als nur
Identität und Geschlecht ermitteln zu dürfen. Bei der Augenfarbe (blau
oder braun) liegt die Trefferquote inzwischen bei 90 bis 95 Prozent, bei
den Haarfarben (rot, blond, braun oder schwarz)
bei immerhin 75 bis 90 Prozent. Die Hautfarbe – hell oder dunkel –
lässt sich sogar mit 98-prozentiger Sicherheit ermitteln. Schwieriger
ist es beim Alter, bei dem es Abweichungen von bis zu fünf, höchstens
zehn Jahren gibt. Zudem lässt das Erbgut recht verlässliche
Rückschlüsse auf die „biogeografische Herkunft“ zu. Möglich sind
Erkenntnisse zum Kontinent, im besten Fall eine regionale Zuordnung –
etwa nach West-, Ost- oder Südeuropa.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
Erfurt am 21.02.2019
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