Mike Mohring: Antidemokratische Machtanmaßung Bodo Ramelows
Erfurt – Ein Gesetzesbeschluss über den Haushalt
2020 durch den derzeitigen Landtag „wäre mit verfassungsrechtlichen
Risiken behaftet“. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des
Wissenschaftlichen Diensts des Thüringer Landtags vom 24.
Januar 2019. Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hatte das Gutachten in
Auftrag gegeben und hat es heute vorgestellt. „Diese Risiken ergeben
sich aus dem Budgetrecht und der zeitlichen Begrenzung demokratisch
legitimierter Herrschaft. Es geht um einen nicht
statthaften Übergriff auf die kommende Wahlperiode, die
parlamentarische Demokratie würde entkernt“, fasste der Vorsitzende der
CDU-Landtagsfraktion, Mike Mohring, das Ergebnis zusammen. Er fordert
Rot-Rot-Grün auf, den Haushalt nicht zu verabschieden.
Wie die Landtagsverwaltung feststellt, sind
weder im Bundestag noch in irgendeinem der deutschen Landtage je
Haushaltsgesetze beschlossen worden, die ausschließlich die nächste
Wahlperiode betreffen. Üblich ist nach Wahlen die sogenannte
Nothaushaltsführung. Sie erlaubt dem Land, alle gesetzlichen
Verpflichtungen zu erfüllen, setzt einer geschäftsführenden Regierung
aber Grenzen, damit sie den politischen Willen eines neu gewählten
Parlaments nicht übergehen kann. Der Verweis auf die in anderen
Ländern gelegentlich üblichen Doppelhaushalte mit einem Haushaltsjahr
in der alten und einem in der neuen Wahlperiode taugen laut Gutachten
nicht, um den Übergriff ausschließlich auf die neue Wahlperiode zu
rechtfertigen. Wahlperiodenübergreifende Doppelhaushalte
sind auch nach Art. 99 ThürVerf eine „zulässige Besonderheit“.
Auch das von der Landesregierung vorgetragenen
Argument, dass ein neuer Landtag den Haushalt 2020 mit einem
Nachtragshaushalt ändern könnte, ist laut Landtagsverwaltung nicht
stichhaltig. Der Grund dafür ist das in Art. 99 Abs. 3 ThürVerf
verankerte Einbringungsmonopol der Landesregierung. Eine neue
Landtagsmehrheit kann andere politische Vorstellungen nicht durchsetzen,
wenn eine geschäftsführende Landesregierung keinen Nachtragshaushalt
einbringt. Laut Mohring geht es Ministerpräsident Bodo
Ramelow mit dem Haushalt darum, „möglichst ungehemmt weiter agieren und
im Ergebnis die Bildung einer neuen Regierung stören zu können, wenn
Rot-Rot-Grün abgewählt ist. Da wird das Wählervotum und wird die
parlamentarische Demokratie mit Füßen getreten“, so
der CDU-Fraktionsvorsitzende wörtlich.
Das Gutachten beschäftigt sich eingehend mit dem
Spannungsverhältnis zwischen einerseits der Anforderung, Haushalte vor
Beginn des Rechnungsjahres zu verabschieden, dem sogenannten
Vorjährigkeitsgebot, und dem Budgetrecht des neuen Landtags.
Das Budgetrecht wiegt am Ende schwerer, weil die Möglichkeiten eines
neuen Landtags, sein Budgetrecht gerade bei der von Ramelow angenommenen
Lage durchzusetzen, zu schwach ausgeprägt sind. „Der Verfassungsgeber
wollte nicht, dass eine geschäftsführende Regierung
politisch gestaltend auftritt. Dieser Haushalt 2020 ist eine
antidemokratische Machtanmaßung“, so Mohring.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende mahnte Rot-Rot-Grün
nachdrücklich, das Haushaltsvorhaben aufzugeben. „Es gibt Alternativen
zu dieser Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie. Die Verfassung
sieht eine vorläufige Haushaltsführung ausdrücklich
vor. Es gibt aber auch andere, von der Landtagsverwaltung aufgezeigte
Wege“, so der Unionspolitiker. Die einfachste und sauberste Lösung sei
jedoch, sich an der Praxis des größten Parlaments, des Bundestags zu
orientieren. „Die Bundesregierung legt einen Haushalt
vor, der dann der Diskontinuität unterfällt. Damit sind die Vorarbeiten
gemacht, und das Budgetrecht des neuen Parlaments bleibt gewahrt“, so
Mohring abschließend.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
Erfurt am 08.02.2019
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