Voigt: Ausdruck einer Regulierungswut, die der Thüringer Wirtschaft schaden wird
Erfurt - „Dieses Vergabegesetz ist
bürokratischer, wirtschaftsfeindlicher und Ausdruck einer
Regulierungswut, die der Thüringer Wirtschaft schaden wird.“ Das hat der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag,
Prof. Dr. Mario Voigt, in der heutigen Plenardebatte über die Novelle
des Vergabegesetzes durch die Landesregierung gesagt. Das Gesetz zeige
die grundlegend unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze der
Linkskoalition und der AfD auf der einen und der
CDU auf der anderen Seite. „Mehr Paragrafen als vorher, mehr Bürokratie
durch mehr Kriterien und dadurch auch längere Prüfvorgänge – das
Vergabegesetz der Landesregierung wirkt wie aus der Zeit gefallen“,
erinnerte Voigt daran, dass ein modernes Vergabegesetz
eigentlich dazu dienen sollte, öffentliche Aufträge in einem zügigen,
unbürokratischen Verfahren zu regeln.
Voigt verwies auf die Evaluierung der
Landesregierung zum bisherigen Vergabegesetz, bei der 90 Prozent der
befragten Unternehmen die mangelnde Verständlichkeit und Praktikabilität
kritisiert hatten. „Die Unternehmen haben der Landesregierung
klar gemacht, dass die derzeitigen Regelungen zu kompliziert und zu
bürokratisch sind – und Rot-Rot-Grün fällt nichts Besseres ein, als das
Gesetz noch komplizierter zu machen“, kritisierte Voigt. Zu dem
Überbietungswettbewerb zwischen SPD, LINKEN und AfD
um die Höhe eines vergabespezifischen Mindestlohns sagte Voigt, es sei
zutiefst kontraproduktiv, Unternehmen dazu zwingen zu wollen, bei der
Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag einen anderen Mindestlohn zahlen
zu müssen als den allgemein gültigen, bundesweiten
Mindestlohn. „Auch das schafft zusätzliche Bürokratie und verschärft
die schon jetzt kritische Situation, dass es kaum noch Bewerbungen auf
öffentliche Aufträge gibt“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker.
Stattdessen solle Thüringen bei seinen Aufträgen beim
bundesweiten Mindestlohn bleiben.
Gleiches gelte für die vergabefremden Kriterien
als zusätzlichen Ballast für die Unternehmen. „Sie finden doch jetzt
schon kaum noch Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen.
Da macht es doch keinen Sinn, mit dem Vergaberecht
staatlicher Zuchtmeister der Unternehmen sein zu wollen“, so Voigt
weiter. „Dieses Gesetz steht für einen übergriffigen Staat, der den
Unternehmen in die Parade fährt.“ Stattdessen brauche Thüringen schlanke
und wirtschaftsfreundliche Vergaberichtlinien, wie
sie sich in dem bereits vor zwei Jahren von der CDU-Fraktion
vorgelegten Gesetzentwurf wiederfänden, forderte der Unionsabgeordnete.
„Die Landesregierung hat aus 23 Paragrafen 25 mit vielen zusätzlichen
Absätzen gemacht. Die CDU-Fraktion hat ein schlankes
Vergabegesetz ohne vergabefremde Kriterien und mit einem verbesserten
Präqualifizierungsverfahren vorgelegt, das die Zahl der Paragrafen von
23 auf 15 reduziert hat.“
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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