Samstag, 2. Februar 2019

CDU-Fraktion kritisiert bürokratisches und wirtschaftsfeindliches Vergabegesetz der Landesregierung

Voigt: Ausdruck einer Regulierungswut, die der Thüringer Wirtschaft schaden wird

Erfurt - „Dieses Vergabegesetz ist bürokratischer, wirtschaftsfeindlicher und Ausdruck einer Regulierungswut, die der Thüringer Wirtschaft schaden wird.“ Das hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt, in der heutigen Plenardebatte über die Novelle des Vergabegesetzes durch die Landesregierung gesagt. Das Gesetz zeige die grundlegend unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze der Linkskoalition und der AfD auf der einen und der CDU auf der anderen Seite. „Mehr Paragrafen als vorher, mehr Bürokratie durch mehr Kriterien und dadurch auch längere Prüfvorgänge – das Vergabegesetz der Landesregierung wirkt wie aus der Zeit gefallen“, erinnerte Voigt daran, dass ein modernes Vergabegesetz eigentlich dazu dienen sollte, öffentliche Aufträge in einem zügigen, unbürokratischen Verfahren zu regeln.

Voigt verwies auf die Evaluierung der Landesregierung zum bisherigen Vergabegesetz, bei der 90 Prozent der befragten Unternehmen die mangelnde Verständlichkeit und Praktikabilität kritisiert hatten. „Die Unternehmen haben der Landesregierung klar gemacht, dass die derzeitigen Regelungen zu kompliziert und zu bürokratisch sind – und Rot-Rot-Grün fällt nichts Besseres ein, als das Gesetz noch komplizierter zu machen“, kritisierte Voigt. Zu dem Überbietungswettbewerb zwischen SPD, LINKEN und AfD um die Höhe eines vergabespezifischen Mindestlohns sagte Voigt, es sei zutiefst kontraproduktiv, Unternehmen dazu zwingen zu wollen, bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag einen anderen Mindestlohn zahlen zu müssen als den allgemein gültigen, bundesweiten Mindestlohn. „Auch das schafft zusätzliche Bürokratie und verschärft die schon jetzt kritische Situation, dass es kaum noch Bewerbungen auf öffentliche Aufträge gibt“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker. Stattdessen solle Thüringen bei seinen Aufträgen beim bundesweiten Mindestlohn bleiben.

Gleiches gelte für die vergabefremden Kriterien als zusätzlichen Ballast für die Unternehmen. „Sie finden doch jetzt schon kaum noch Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen. Da macht es doch keinen Sinn, mit dem Vergaberecht staatlicher Zuchtmeister der Unternehmen sein zu wollen“, so Voigt weiter. „Dieses Gesetz steht für einen übergriffigen Staat, der den Unternehmen in die Parade fährt.“ Stattdessen brauche Thüringen schlanke und wirtschaftsfreundliche Vergaberichtlinien, wie sie sich in dem bereits vor zwei Jahren von der CDU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf wiederfänden, forderte der Unionsabgeordnete. „Die Landesregierung hat aus 23 Paragrafen 25 mit vielen zusätzlichen Absätzen gemacht. Die CDU-Fraktion hat ein schlankes Vergabegesetz ohne vergabefremde Kriterien und mit einem verbesserten Präqualifizierungsverfahren vorgelegt, das die Zahl der Paragrafen von 23 auf 15 reduziert hat.“

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher

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