Erfurt – Im Schulterschluss mit der AfD-Fraktion
hat Rot-Rot-Grün im Thüringer Landtag einen Entwurf der CDU-Fraktion für
ein Thüringer Versammlungsgesetz abgelehnt, das unter anderem die
Verhinderung von Rechtsrockkonzerten zum Ziel hat.
„Die Linkskoalition hat die Chance vertan, gemeinsam mit der
CDU-Fraktion nach Wegen zu suchen, der tiefbraunen Gelddruckmaschine den
Strom abzustellen. Warum sie nicht wenigstens in den Ausschüssen
darüber beraten wollte, hat sie leider auch in der Plenardebatte
nicht deutlich machen können“, sagte dazu der parlamentarische
Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Geibert. Zuvor hatten
Linke, Grüne, SPD und AfD gegen die sonst in solchen Fällen übliche
Ausschussüberweisung gestimmt.
Mit ihrem Entwurf für ein Thüringer
Versammlungsgesetz steht die CDU-Fraktion in guter Tradition mit fünf
Bundesländern, die bereits eigene Versammlungsgesetze beschlossen haben –
ein Weg, den Rot-Rot-Grün in Thüringen nun offenkundig ausschlägt.
„In Sonntagsreden wird die Linkskoalition nicht müde, den Kampf gegen
rechte Umtriebe wie eine Monstranz vor sich herzutragen. Doch jetzt, wo
sie Gelegenheit bekommt, ein konkretes Instrumentarium dagegen zu
etablieren, macht sie einen Rückzieher“, erklärte
Geibert. „Rot-Rot-Grün ist offenbar in großer Sorge, dass die gegen
unseren Gesetzentwurf vorgebrachten Aspekte einer genaueren Bewertung in
der Ausschussberatung nicht standhalten.“
Mit Hinweis auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur Love-Parade machte Geibert deutlich, dass
der Grad der Kommerzialisierung einer Veranstaltung ein Kriterium sein
kann, ob diese tatsächlich als Versammlung einzustufen
und entsprechend zu genehmigen ist. Demnach muss bei als Versammlung
angemeldeten Veranstaltungen die öffentliche Meinungsbildung im
Vordergrund stehen. „Wir wollen verhindern, dass Rechtsextremisten hier
unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit
mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen. Leider zeigt sich
Rot-Rot-Grün noch nicht einmal ansatzweise bereit, über diese
Möglichkeit zu diskutieren.“ Dass die Demokratie damit klarkommen müsse,
dass die Versammlungsfreiheit auch extreme und verfassungsfeindliche
Meinungen schützt, stelle der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion nicht in
Frage, so Geibert. „Dennoch sollten wir im Rahmen unserer
landesrechtlichen Mittel alle Möglichkeiten prüfen, dass sich Thüringen
nicht weiter zu einer Rechtsrock-Hochburg entwickelt, wie
es in den vergangenen Jahren unter Rot-Rot-Grün der Fall war.“
Felix Voigt Stellv. Pressesprecher
PressereferentErfurt am 31.01.2019
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