Buchlesung und
Diskussion mit Kurt Schrimm am 9. April 2018 um 19.00 Uhr im
Bürgersaal der Stadt Nordhausen
Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg wurde 1958 von der Justizministerkonferenz gegründet. Die Vorermittlungen der Behörde konzentrierten sich auf Verbrechen in Ghettos, Konzentrations- und Zwangsarbeiterlagern sowie auf Tötungen durch Sicherheitsdienst und -polizei. Zur Anklageerhebung musste die Zentrale Stelle die Verfahren dann jedoch an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Trotz der widrigen Bedingungen und der engen politischen Vorgaben leistete die Behörde in Ludwigsburg einen überaus bedeutenden Beitrag zur Aufklärung der nationalsozialistischen Verbrechen.
Der ehemalige Leiter der Zentralen Stelle schildert in seinem Buch die von ihm bearbeiteten Ermittlungen und Gerichtsfälle. Der Autor berichtet auch über jüngere Gerichtsverfahren wie jenes gegen den ehemaligen KZ-Wachmann John Demjanjuk, der 2011 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 28 060 Fällen verurteilt wurde.
Am 9. April liest Kurt Schrimm um 19.00 Uhr im Bürgersaal der Stadt Nordhausen aus seinem Buch „Schuld, die nicht vergeht – Den letzten NS-Verbrechern auf der Spur“.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Buchhaus Rose, Nordhausen organisiert und vom Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Dr. Stefan Hördler, moderiert. Der Eintritt ist frei.
Kurt Schrimm, (Jg. 1949) trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war ab 1982 als Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Von 2000 bis 2015 war er Leitender Oberstaatsanwalt und der Leiter der Zentralen Stelle den Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg. 2016 wurde Schrimm der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Die Veranstaltung wird gefördert durch „Denk Bunt“, das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit.
Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
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