Montag, 30. April 2018

Anträge für Ehrenamtsförderung noch bis 30. Juni möglich

Noch bis Ende Juni können sich Ehrenamtliche beim Landratsamt Nordhausen für eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung bewerben. Vereine, Selbsthilfegruppen, kirchliche Organisationen und andere Initiativen können in einem kurzen Förderantrag ihr Anliegen vorstellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien dafür können unter www.landratsamt-nordhausen.de/ehrenamtsfoerderung.html heruntergeladen werden. Wer Fragen hat und sich gern beraten lassen möchte, kann sich an die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung im Landratsamt Nordhausen, Nicole Mattern, wenden, Telefon 03631 911-470 oder per E-Mail an Ehrenamt@lrandh.thueringen.de.

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt dem Landkreis Nordhausen jedes Jahr Mittel bereit, um das Ehrenamt in der Region zu unterstützen. Die Vergabe der Mittel erfolgt nur auf Antrag und entsprechend der Grundsätze der Ehrenamtsstiftung sowie der Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts im Landkreis Nordhausen. So werden beispielsweise Maßnahmen gefördert, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und dauerhaft zu sichern. Außerdem können Veranstaltungen zur Auszeichnung von ehrenamtlichen gefördert werden. Individuelle Würdigungen ehrenamtlich Aktiver, zum Beispiel durch Ehrungen und Preise sind auch möglich. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit wird ebenso unterstützt wie die Weiterbildung von Ehrenamtlichen, Vernetzungsprojekte und Modellvorhaben.

Mitgeteilt von der Landkreisverwaltung Nordhausen am 30.04.2018


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