Donnerstag, 26. April 2018

Aus der 39. Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2018

Nordhausen (psv) Im öffentlichen Teil der 39. Sitzung des Stadtrates (25.04.2018) wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:


Haushaltssatzung 2018 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2015-2024

Der Nordhäuser Stadtrat hat in seiner 39. Sitzung die Haushaltssatzung 2018 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2015-2024 mehrheitlich beschlossen.


Stellungnahme der Stadt Nordhausen zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik

Der Nordhäuser Stadtrat hat den Grundsatzbeschluss zum Gesetzentwurf, auf Grundlage der Stellungnahme im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens (Vgl. § 8), getroffen.

Radwegebau

Der Stadtrat hat im Rahmen der gestrigen Sitzung den Antrag der Fraktion Die Linke zur Umsetzung weiterer Schritte der Konkretisierung der Planungen des Radwegebaus nach Herreden beschlossen.


Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen

Der Stadtrat hat auf seiner 39. Sitzung die Umsetzung der Sanierung und Erweiterung des Theaters auf der Grundlage von der Münchner Firma Daberto und Kollegen erarbeiteten Raumprogramms und Bedarfsermittlung beschlossen.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende 2024 und mit einem Gesamtkostenrahmen von 24,2 Mio. Euro realisiert. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und die Thüringer Staatskanzlei (TSK) fördern diese Maßnahme mit insgesamt 22,0 Mio. Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 2,2 Mio. Euro.




Vorschlagsliste Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat heute 96 benannte Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 per einzelner Abstimmung aufgenommen. Nach der Beschlussfassung und Bekanntmachung über die Einsichtnahme und Einspruchsmöglichkeit liegt die Vorschlagsliste in der Stadt Nordhausen, Rechtsamt, Markt 1, während der Öffnungszeiten für die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht aus.


Änderung der Hauptsatzung


Der Stadtrat hat ferner die Hauptsatzung in mehreren Punkten geändert, u. a. aufgrund von Gesetzesänderungen bezüglich Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, die in einem eigenen Gesetz zusammengefasst wurden. Neu aufgenommen wurden außerdem Entscheidungen über die Nichtausübung des vertraglich vereinbarten und des gesetzlichen Vorkaufsrechtes sowie die Aufnahme eines Hinweises in einem gesonderten Paragrafen auf die ab 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine weitere Änderung betrifft darüber hinaus die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Nordhausen.

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