Nordhausen (psv)
Im öffentlichen Teil der 39. Sitzung des Stadtrates (25.04.2018) wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Haushaltssatzung 2018 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2015-2024
Der
Nordhäuser Stadtrat hat in seiner 39. Sitzung die Haushaltssatzung 2018
sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2015-2024
mehrheitlich beschlossen.
Stellungnahme
der Stadt Nordhausen zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur
freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden und zur Änderung
des Thüringer Gesetzes
über die kommunale Doppik
Der
Nordhäuser Stadtrat hat den Grundsatzbeschluss zum Gesetzentwurf, auf
Grundlage der Stellungnahme im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungsverfahrens (Vgl. § 8), getroffen.
Radwegebau
Der
Stadtrat hat im Rahmen der gestrigen Sitzung den Antrag der Fraktion
Die Linke zur Umsetzung weiterer Schritte der Konkretisierung der
Planungen des Radwegebaus nach Herreden beschlossen.
Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen
Der
Stadtrat hat auf seiner 39. Sitzung die Umsetzung der Sanierung und
Erweiterung des Theaters auf der Grundlage von der Münchner Firma
Daberto und Kollegen erarbeiteten Raumprogramms
und Bedarfsermittlung beschlossen.
Die
Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende 2024 und mit einem
Gesamtkostenrahmen von 24,2 Mio. Euro realisiert. Das Thüringer
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
und die Thüringer Staatskanzlei (TSK) fördern diese Maßnahme mit
insgesamt 22,0 Mio. Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 2,2 Mio.
Euro.
Vorschlagsliste Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 beschlossen
Der
Stadtrat der Stadt Nordhausen hat heute 96 benannte Personen in die
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis
2023 per einzelner Abstimmung aufgenommen.
Nach der Beschlussfassung und Bekanntmachung über die Einsichtnahme und
Einspruchsmöglichkeit liegt die Vorschlagsliste in der Stadt
Nordhausen, Rechtsamt, Markt 1, während der Öffnungszeiten für die Dauer
einer Woche zu jedermanns Einsicht aus.
Änderung der Hauptsatzung
Der
Stadtrat hat ferner die Hauptsatzung in mehreren Punkten geändert, u.
a. aufgrund von Gesetzesänderungen bezüglich Einwohnerantrag,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, die in einem
eigenen Gesetz zusammengefasst wurden. Neu aufgenommen wurden außerdem
Entscheidungen über die Nichtausübung des vertraglich vereinbarten und
des gesetzlichen Vorkaufsrechtes sowie die Aufnahme eines Hinweises in
einem gesonderten Paragrafen auf die ab 25.05.2018
geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine weitere
Änderung betrifft darüber hinaus die öffentlichen Bekanntmachungen der
Stadt Nordhausen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen