Nordhausen (psv) Der Stadt
Nordhausen wurde heute mit Schreiben des Landrates des Landkreises
Nordhausen, Herrn Jendricke, der am 26.06.2017 durch die Stadt
Nordhausen eingereichte Fördermittelantrag zum Neubau
zurückgegeben. Hintergrund der Rückgabe der Antragsunterlagen durch das
Landratsamt ist ein Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes
(TLVwA), dass der Antrag den Förderrichtlinien nicht entsprochen hat,
weil der Landkreis Nordhausen diesbezüglich eine
negative fachtechnische Stellungnahme abgegeben hat.
Oberbürgermeister Buchmann
zeigte sich ob des Vorgehens mehr als irritiert: „Mit Verwunderung habe
ich die Schreiben des Landesverwaltungsamt vom 15.03.2018 sowie des
Landratsamtes zur Rückgabe des Förderantrages
vom 09.04.2018 zur Kenntnis genommen, insbesondere da ich am 11.01.2018
um Verbescheidung des Fördermittelantrages gebeten habe, um ggfs. der
Stadt die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmittel zu ermöglichen“.
Er führt weiter aus, dass
„beide Schreiben gegenteilige Positionen zum Förderantrag der Stadt
aufbauen, die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und aus dem
Vorgang heraus nicht erklärbar sind.“ Die vom Landrat
aufgeworfene Behauptung, dass dem TLVwA noch kein genehmigungsfähiger
Mietvertrag vorliegt, hat mit dem Antrag auf Förderung nichts zu tun.
„Es handelt sich um zwei verschiedene Vorgänge“, so Buchmann. Aber auch
diese Aussage kann seitens der Stadt nicht nachvollzogen
werden, da seit der Vorlage des Mietvertragsentwurfs beim
Landesverwaltungsamt am 16.02.2018 bis heute keinerlei Reaktion
erfolgte.
Des Weiteren kann es
seiner Meinung nach nicht sein, dass „der Preisrichtergremium zum
Neubau, der sich aus Sach-und Fachpreisrichtern (u.a. aus allen
beteiligten Verwaltungsebenen, z.B. Innenministerium, TLVwA,
Landratsamt) zusammensetzte, einen Entwurf nach funktionalen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten bepreist, der Entscheid zum
Fördermittelantrag aber von den am Preisrichterverfahren beteiligten
Genehmigungsbehörden, unter nicht nachvollziehbaren Beweggründen,
„auf die lange Bank“ geschoben wird.“
Oberbürgermeister Buchmann
verbindet die Verblüffung über den Verfahrensgang des Antrages und der
widersprüchlichen Aussagen von TLVwA und Landratsamt im Verlauf der
Diskussion mit drei Forderungen:
1.
Der Oberbürgermeister wird direkt das Gespräch mit dem
Innenminister suchen. Thema wird sein, dass das Landesverwaltungsamt
über Monate hinweg scheinbar gemeinsam mit dem Landratsamt „auf Zeit
gespielt“ hat, um das Vorhaben hinauszuzögern
bzw. zu verhindern.
2.
Die Stadt Nordhausen fordert das Landratsamt auf, die
fachtechnische Stellungnahme, auch hinsichtlich des zwischenzeitlichen
weiten Entgegenkommens der Stadt, sofort zu ändern und somit die
positive Bescheiderteilung durch das TLVwA
nicht zu behindern. Die Behauptung, die Stadt hätte nicht kosten- und
flächensparend geplant, ist darüber hinaus nicht zu halten.
3.
Die Stadt Nordhausen behält sich vor, die Fläche für das,
seit kurzem mit einem Flächenzuwachs von 300 m² auf 800 m², geplanten
Landeskatastrophenschutzlagers, in direkter Nachbarschaft des Neubaus
der Feuerwache, bis zur Klärung des
eigenen Sachverhaltes, nicht zu verkaufen.
Damit
würden Fakten geschaffen, die weitere Entwicklung des Standortes
Zorgestraße als Feuerwache der Stadt Nordhausen beeinträchtigen könnten.
Werdegang der Antragsstellung:
09.04.2018 Rücksendung des Zuwendungsantrages durch das Landratsamt; Eingang bei der Stadtverwaltung.
07.03.2018 Schreiben OB Buchmann an TLVwA bzgl. überarbeitetes Flächenprogramm.
11.01.2018 Schreiben OB Buchmann an TLVwA mit der Bitte um Bescheiderstellung zum Fördermittelantrag.
11.10.2017 Schreiben des Landrates an Hr. Buchmann mit der fachtechnischen Stellungnahme zum Fördermittelantrag.
14.07.2017 Schreiben des LRA bzgl. Bestätigung der
Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie geforderter Nachlieferung
SOLL-IST-Vergleich.
26.06.2017 Einreichung eines aktualisierten Fördermittelantrages beim Landratsamt und Kommunalaufsicht.
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