Nordhausen
(psv) Ab sofort können Vereine und Verbände die Sportstätten-Nutzung
für ihren Trainingsbetrieb
in der Zeit vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 ab sofort bei der
Stadtverwaltung Nordhausen beantragen. Bestehende Bescheide für das
Schuljahr 2017/2018 laufen grundsätzlich am 31. Juli 2018 aus.
Das Formular „Beantragung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für Vereine und Verbände“ ist direkt
im Sachgebiet Schulen, Sport und Jugend (Tel.: 03631-696493) oder unter folgenden Links
erhältlich und ist bis
zum 30.06.2018 bei der Stadt Nordhausen, Amt für Bildung und Kultur, SG Schulen, Sport und Jugend, Markt 15 in 99734 Nordhausen einzureichen .
Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet.
Für folgende kommunalen Sportstätten muss ein Antrag gestellt werden:
- Nordhäuser Ballspielhalle, Hesseröder Straße 36
- Frauenberg-Turnhalle, Sangerhäuser Straße 1c
- Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20
- Kegelbahn der Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20
- Badehaus Nordhausen, Grimmelallee 40
- Hohekreuz-Sportplatz, Taschenberg 56
- Kunstrasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark, Parkallee 8a
- Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“, Theodor-Neubauer-Straße 2
- Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Niedersalza“, Hüpedenweg 48
- Sporthalle der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“, Am Salzagraben 4
- Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“, Wilhelm-Nebelung-Str. 44
- Sporthalle der Staatlichen Grundschule „B. Brecht“, Petersberg 1
- Sporthalle der Staatlichen Regelschule „Petersberg“, Petersberg 2
- Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“, Ostrower Straße 13
- Sporthalle der Staatlichen Grundschule Petersdorf, Petersdorfer Straße 24
- Sporthalle im Ortsteil Sundhausen, Schulstraße 2
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