Freitag, 6. April 2018

Entwurf des Neugliederungsgesetzes: Einsichtnahme und

Stellungnahme noch bis 25. April möglich

Nordhausen (psv) Der Freistaat Thüringen hat den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik vorgelegt. Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 21. Februar 2018 einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzesentwurf eingereicht. Im Rahmen des derzeit laufenden Anhörungsverfahrens können sich nun alle davon betroffenen Gemeinden und deren Bevölkerung zu den Gesetzesentwürfen und zum Änderungsantrag äußern. Das Gesetz soll schon  am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen haben noch  bis zum 25. April 2018 die Möglichkeit den  vorgelegten Gesetzentwurf und den Änderungsantrag in der Stadtverwaltung Nordhausen im  Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, Markt 1, während der üblichen Dienstzeiten einzusehen  und eine persönliche Stellungnahme für oder gegen den Entwurf oder einzelner Bestandteile abzugeben.

Für die Stadt Nordhausen und ihre Einwohner sind die Regelungen im § 8 und dessen Begründung einschlägig. Hier werden die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz sowie freiwillige Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen und die freiwilligen Eingliederungen der Gemeinden Herrmannsacker, Neustadt und Harzungen in die Gemeinde Harztor geregelt und begründet.

Mit diesem Gesetzesentwurf der Landesregierung werde lediglich den Anträgen der betroffenen Gemeinden auf freiwillige Neugliederungen gefolgt. „Die Ziele der von Regierungskoalition im Koalitionsvertrag verankerten großen Gebietsreform für den gesamten Freistaat Thüringen werden damit nicht erreicht“, so  der Amtsleiter für Stadtentwicklung Martin Juckeland. Die Vorgaben aus dem Leitbild für die Gebietsreform wie die Stärkung der zentralen Orte und dauerhaft leistungsfähige Kommunen können somit nicht flächendeckend umgesetzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt 13 Neugliederungsverfahren. Betroffen davon sind nur 46 der 849 Städte und Gemeinden bzw. rund 11 %  der Thüringer Bevölkerung.

Unabhängig davon können die entsprechenden Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter http://www.nordhausen.de/rathaus/ausschreibungen.php eingesehen und herunter geladen werden.


Die Stellungnahmen kann bis einschließlich 25. April 2018 schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 30/082.6-3/2018 beim Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen, abgegeben werden.

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