Stellungnahme noch bis 25. April möglich
Nordhausen (psv) Der
Freistaat Thüringen hat den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur
freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und
zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik
vorgelegt. Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
haben am 21. Februar 2018 einen Änderungsantrag zu diesem
Gesetzesentwurf eingereicht. Im Rahmen des derzeit laufenden
Anhörungsverfahrens können sich nun alle davon betroffenen Gemeinden und
deren Bevölkerung zu den Gesetzesentwürfen und zum Änderungsantrag
äußern. Das Gesetz soll schon am 1. Juli 2018 in Kraft treten.
Alle
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen haben noch bis zum 25. April 2018
die Möglichkeit den vorgelegten Gesetzentwurf und den
Änderungsantrag in der Stadtverwaltung Nordhausen im Amt für
Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, Markt 1, während der üblichen
Dienstzeiten einzusehen und eine
persönliche Stellungnahme für oder gegen den Entwurf oder einzelner Bestandteile abzugeben.
Für
die Stadt Nordhausen und ihre Einwohner sind die Regelungen im § 8 und
dessen Begründung einschlägig. Hier werden die Auflösung der
Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz
sowie freiwillige Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt
Nordhausen und die freiwilligen Eingliederungen der Gemeinden
Herrmannsacker, Neustadt und Harzungen in die Gemeinde Harztor geregelt
und begründet.
Mit
diesem Gesetzesentwurf der Landesregierung werde lediglich den Anträgen
der betroffenen Gemeinden auf freiwillige Neugliederungen gefolgt. „Die
Ziele der von Regierungskoalition
im Koalitionsvertrag verankerten großen
Gebietsreform für den gesamten Freistaat Thüringen werden damit nicht
erreicht“, so der Amtsleiter für Stadtentwicklung Martin Juckeland. Die
Vorgaben aus dem Leitbild für die
Gebietsreform wie die Stärkung der zentralen Orte und dauerhaft
leistungsfähige Kommunen können somit nicht flächendeckend umgesetzt
werden. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt 13
Neugliederungsverfahren. Betroffen davon sind nur 46 der 849 Städte und
Gemeinden bzw. rund 11 % der Thüringer Bevölkerung.
Unabhängig davon können die entsprechenden Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter
http://www.nordhausen.de/rathaus/ausschreibungen.php eingesehen und herunter geladen werden.
Die Stellungnahmen kann
bis einschließlich 25. April 2018 schriftlich unter Angabe des
Aktenzeichens 30/082.6-3/2018 beim Landratsamt Nordhausen,
Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen, abgegeben werden.
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