Donnerstag, 9. November 2017

Die KZ-Gedenkstätte Mittelbau Dora teilt aktuell mit:

"A man can make a difference" (deutsch: Ein Mann kann einen Unterschied machen) – Kostenlose Vorführung des Dokumentarfilms über Benjamin Ferencz, Chefankläger im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess, am Mittwoch, 15. November 2017 um 19.00 Uhr im Kinosaal der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora.
Nordhausen. „Das war kaltblütiger Massenmord und ich kann das beweisen.“ Mit diesen Worten wurde Benjamin Ferencz vor 70 Jahren zum Chefankläger im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess gegen 24 ehemalige SS-Führer und Kommandeure der Einsatzgruppen der SS und Polizei.
Nach dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941 erschossen vier Einsatzgruppen innerhalb weniger Monate mehr als eine halbe Million Menschen. Mehrheitlich handelte es sich bei den Opfern um Juden. Aber auch kommunistische Funktionäre, sowjetische Kriegsgefangene sowie Sinti und Roma wurden von den Einsatzgruppen ermordet. 14 führende Befehlshaber aus SS und Polizei, verantwortlich für zehntausende von Exekutionen, wurden auf Antrag von Benjamin Ferencz zum Tode verurteilt. Heute ist er der letzte noch lebende Ankläger der Nürnberger Prozesse.
Die Erlebnisse von damals wurden für Benjamin Ferencz zur treibenden Kraft im unermüdlichen Kampf gegen Kriegsverbrechen. „Wir müssen zu Recht und Gesetz zurückkehren anstelle von Kriegen – anderenfalls werden wir die ganze Welt zerstören“, lautet seine Vision. Sein Mittel: die Durchsetzung eines internationalen Strafgerichtshofs, wie es ihn seit 2002 in Den Haag in den Niederlanden gibt. Auf dem Weg dorthin hätten ihn viele für verrückt erklärt, aber wenn der Haupteingang verschlossen sei, komme er eben durchs Fenster. So spricht ein heute 97-Jähriger, dem man nach diesem Film beinahe alles zutraut.
Der 90-minütige Dokumentarfilm „A man can make a difference“ über Benjamin Ferencz wird am Mittwoch, 15. November 2017 um 19.00 Uhr im Kinosaal der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora gezeigt. Der Film wird in englischer Sprache mit deutschen Untertiteln vorgeführt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Der Eintritt ist frei.
Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.

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